Zu Beginn des Jahres tritt die novellierte Mini-KWK-Richtlinie in Kraft. Damit wird die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mini-KWK-Anlagen leisten durch hohe Brennstoffausnutzung sowie die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir haben deshalb die Förderbedingungen für besonders effiziente Anlagen verbessert.“
Die folgenden Änderungen steigern die Attraktivität und Wirksamkeit der Richtlinie: Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben, so dass sich die Wirtschaftlichkeit im kleinsten Leistungssegment bessert. Zudem gibt es künftig eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (+ 25%). Dadurch wird die thermische Effizienz und damit der Ge-samtwirkungsgrad der geförderten Mini-KWK-Anlagen verbessert. Eine weitere Bonusförderung „Stromeffizienz“ (+ 60%) wird Impulse zur beschleunigten Markteinführung von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, z. B. Brennstoffzellen, auslösen.
Durch diese Verbesserungen erhöht sich beispielsweise die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit 1 Kilowatt elektrischer Leistung von 1.500 auf 3.515 Euro. Mit der novellierten Richtlinie wird eine Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz umgesetzt.
Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutz-initiative den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Mini-KWK-Richtlinie finden Sie unter www.klimaschutz.de/programme und www.bafa.de.
Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Kontakt: Michael Schroeren
Redaktion: Torben Gösch