Bad Segeberg – An den Tagen vor dem Jahreswechsel und in der Silvesternacht kommt es bedauerlicherweise immer wieder zu Unfällen durch den falschen und sorglosen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Polizei weißt aus diesem Grund noch einmal eindringlich auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen hin. Aus der Einsatzerfahrung der vergangenen Jahre von Polizei und Rettungskräfte geht hervor, dass die meisten Unfälle, Sachschäden oder Brände durch die unsachgemäße Handhabung entstehen.
Um die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht zu trüben, sollte einige Sicherheitsregeln beachtet werden. Damit keine Raketen etc. ins Haus gelangen können, ist es ratsam, die Türen und Fenster geschlossen zu halten. Im Bereich des Feuerwerks brennbare Gegenstände (z.B. Gartenmöbel oder Mülltonnen) entfernen und im Vorwege für Löschmöglichkeiten sorgen. Weitere Sicherheitsaspekte sind z.B. gezündete Feuerwerkskörper auf keinen Fall festhalten, die Schutzkappen von den Zündern erst unmittelbar vor dem Anzünden zu entfernen, die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten, den „Vorrat“ an einer sicherer Stelle deponieren und die Knallkörper einzeln aus der Verpackung entnehmen. Raketen sollten vor dem Abbrennen mit den Führungsstab in eine Flasche gestellt werden. Hierbei darauf achten, dass sie nicht von Bäumen „abgefangen“ werden oder unkontrolliert auf Häuser oder Autos landen. Niemals selbst gebastelte oder illegal importierte Feuerwerkskörper verwenden. Größte Vorsicht ist geboten, wenn auf den Knallkörpern keine BAM-Nummer (Prüfnummer der Bundesanstalt für Material) aufgedruckt ist.
Für den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse P II – darunter fallen die meisten zu Silvester verkauften Feuerwerkskörper – gibt es Beschränkungen. Abgegeben und verwendet werden dürfen sie nur an und von Personen über 18 Jahren.
Es ist sicherzustellen, dass beim Abbrennen dieser Gegenstände eine Gefährdung Dritter (Eigentum, körperliche Unversehrtheit) z.B. durch Bewerfen, Beschießen anderer Personen oder von Gebäuden bzw. Fahrzeugen mit Feuerwerkskörpern / Raketen unbedingt ausgeschlossen wird.
Die Polizei weist in diesen Zusammenhang darauf hin, dass auch an Silvester und Neujahr das Schießen mit Schreckschusswaffen einer Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf. Dies bedeutet, dass das Verschießen von pyrotechnischen Gegenständen durch Gas- und Schreckschusswaffen ohne Schießerlaubnis ein Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt und dies mindestens mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Beim Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen kleinen Waffenscheins, kommt es sogar zu einem Strafverfahren.
Die Polizei Bad Segeberg wünscht Ihnen ein unfallfreies Silvester und alles Gute für das Neue Jahr.
Aussender: Polizeidirektion Bad Segeberg
Kontakt: Markus Zierke
Redaktion: Torben Gösch