Studierende, Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern können künftig mit einer schnelleren Bearbeitung ihrer Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) rechnen. Das Land hat in diesem Monat erstmals das neue EDV-Verfahren „BAföG 21“ für die Berechnung und Erstellung der Förderungsbescheide eingesetzt. In der Pilotphase wurden die Auszahlungsdatei und die Bescheide für Januar 2015 korrekt erstellt. Die Auszahlung der Förderungsbeträge soll am Dienstag, den 30. Dezember 2014, erfolgen.
Für die Auszubildenden und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vereinfacht das softwarebasierte Antragsverfahren die Bearbeitung von Anträgen und ist gegenüber dem Altverfahren wesentlich schneller. Für die Ausführung des BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte und für Studierende an einer Hochschule des Landes die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig.
Das neue elektronische Verfahren „BAföG 21“ ist eine gemeinsame Entwicklung von zehn Bundesländern, die sich im sogenannten BAföG-Verbund zusammengeschlossen haben. Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 Mitglied in diesem Verbund. Geplant ist, dass künftig Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch online gestellt werden können.
Aussender: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Kontakt: Katrin Schwarz
Redaktion: Torben Gösch