Der Bundesrat hat am 19.12.2014 (Freitag) das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt. Außerdem stimmte die Länderkammer für das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Neuregelungen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
In ihrer Rede vor dem Bundesrat unterstrich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 19.12.: „Heute ist ein guter Tag für Familien. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Wir treiben den Kita-Ausbau voran. Das ElterngeldPlus ist bereits beschlossen. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie geben den Familien in unserem Land mehr Zeit. Sie sind ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Familien-Zeit.“
Die neue Familien-Zeit
Familienpflegezeit, ElterngeldPlus und Kita-Ausbau sind Bausteine einer modernen Familienpolitik, die auf die veränderte Lebenswirklichkeit von Familien reagiert: Immer mehr junge Mütter gehen einem Beruf nach, immer mehr Väter wollen sich stärker am Familienleben beteiligen. Zugleich gibt es in immer mehr Familienangehörige, die Pflege benötigen. Das stellt viele Menschen vor größte Herausforderungen.
„Wir nehmen diese Bedürfnisse ernst“, so Manuela Schwesig, „und wir stellen mit dem ElterngeldPlus, mit der Familienpflegezeit und dem Kita-Ausbau die Weichen für eine neue Qualität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Für junge Eltern und pflegende Angehörige bringt das Jahr 2015 mehr Flexibilität und Sicherheit. Die Kinder werden besser gefördert und betreut. Außerdem wird es leichter, die Anforderungen von Familie und Berufsleben partnerschaftlich aufzuteilen. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Wirtschaft: In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eröffnen sich für sie neue Perspektiven im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das ElterngeldPlus
Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, ist der Wunsch immer mehr junger Frauen und Männer. Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit wird es ab 2015 einfacher, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Künftig können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit besser miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich. Beide Elternteile können sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.
Das Familienpflegezeitgesetz
Berufstätige, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, brauchen Freiräume und Sicherheit. Um die Pflege übernehmen zu können, steigen noch immer viele ganz aus dem Erwerbsleben aus – mit weitreichenden Folgen für den beruflichen Weg und die Alterssicherung.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird es Beschäftigten erleichtert, alles drei zu vereinbaren. Neu ist, dass in einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird. Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit, mit der die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung
Eltern können Familie und Beruf nur dann gut miteinander vereinbaren, wenn ihre Kinder bestmöglich betreut und gefördert werden und die Betreuungszeiten bedarfsgerecht sind. Seit Jahren unterstützt der Bund die Länder und Kommunen tatkräftig dabei, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Mit dem neuen Kita-Gesetz verstärkt der Bund sein Engagement: Berücksichtigt werden künftig vor allem wichtige Qualitätsaspekte, die der ganztätigen Betreuung, der gesundheitlichen Versorgung und der Inklusion dienen. Insgesamt wird das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsaufbau“ auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Zudem stellt der Bund dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro für die Betriebskosten zur Verfügung – lohnende Investitionen in die Zukunft.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Aussender: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Redaktion: Torben Gösch