BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf ist im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung ein Notstromdieselaggregat nicht automatisch gestartet. Der anschließend von Hand durchgeführte Start erfolgte problemlos ebenso wie nachfolgend angeregte automatische Starts. Dieses meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“ hat die E.ON-Betreibergesellschaft heute (23. Dezember) fristgerecht der Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) gemeldet.
Die Wiederkehrenden Prüfungen werden monatlich durchgeführt. Die Betreiberin des Kernkraftwerks hat festgelegt, dass diese Prüfungen für den Notstromdieselaggregat vorerst in wöchentlichem Abstand stattfinden.
Hintergrund
Das betroffene Notstromdieselaggregat befindet sich im Notspeisegebäude des Kernkraftwerkes Brokdorf. Dort sind die sicherheitstechnischen Einrichtungen, die erforderlich sind, um das Kernkraftwerk bei Notstandsfällen in einen sicheren Zustand zu überführen. Es verfügt über vier zueinander redundante Teilsysteme, von denen zwei zur Störfallbeherrschung benötigt werden.
Der Ausfall von Sicherheitsteileinrichtungen ist meldepflichtig. Wegen des redundanten Aufbaus des Notspeisesystems war nur eine Redundanz von den Auswirkungen des Fehlers betroffen, so dass das Ereignis von der Atomaufsicht als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft wird.
Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Aussender: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Kontakt: Nicola Kabel
Redaktion: Torben Gösch