Bäderregelung lässt verkaufsoffene Sonntage in der Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel zu

Eutin. Nach der Bäderregelung ist die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 17. Dezember bis 8. Januar für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs in bestimmten Bädern, Kur- und Erholungsorten zugelassen. Eine Öffnung ist dann in dem jeweils örtlich festgelegten Zeitraum zwischen 11 und 19 Uhr für maximal sechs Stunden möglich. Konkret heißt dies, dass Verkaufsstellen an den kommenden drei Sonntagen und am zweiten Weihnachtstag öffnen können.

Der Verkauf am ersten Weihnachtstag ist hiervon ausgenommen. Ausgeschlossen von der Regelung bleiben ebenso Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte.

 

Nähere Informationen zur Bäderverordnung und zum Ladenöffnungszeitengesetz finden sich auf der Internetseite des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de.

Aussender: Kreis Ostholstein
Redaktion: Torben Gösch