Oktoberfestattentat 1980: Generalbundesanwalt nimmt Ermittlungen wieder auf

Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat erneut förmliche Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980 aufgenommen. Anlass hierfür sind die Angaben einer bislang nicht bekannten Zeugin. Bei einer Befragung hat sie Aussagen getroffen, die auf bislang unbekannte Mitwisser hindeuten könnten. Vor diesem Hintergrund hat der Generalbundesanwalt entschieden, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Generalbundesanwalt Harald Range: „Mord verjährt nicht. Die Angaben einer uns bislang nicht bekannten Zeugin haben mich veranlasst, wieder förmliche Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980 aufzunehmen. Wir werden unsere Ermittlungen allerdings nicht auf die Zeugin und deren Angaben beschränken. Vielmehr werden wir allen Ansatzpunkten zur Aufklärung der Hintergründe des heimtückischen Mordanschlags erneut und umfassend nachgehen.“

Das Oktoberfestattentat vom 26. September 1980 ist der schwerste rechtsterroristische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Es wurden dreizehn Menschen ermordet und mehr als 200 weitere zum Teil schwer verletzt.

Unmittelbar nach dem Anschlag übernahm der damalige Generalbundesanwalt Dr. Kurt Rebmann die Ermittlungen. Ziel der Bundesanwaltschaft war es, mögliche Mittäter oder Hintermänner des bei der Detonation des Sprengsatzes verstorbenen Attentäters Gundolf Köhler zu ermitteln. Insbesondere waren deshalb das Umfeld des Attentäters und seine Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen Gegenstand umfangreicher Ermittlungen. Am Ende ließ sich der Verdacht auf weitere Tatbeteiligte oder Hintermänner des Anschlags jedoch nicht hinreichend erhärten. Nach über zwei Jahren umfassender Ermittlungen musste das Verfahren deshalb am 23. November 1982 eingestellt werden. In der damaligen Einstellungsverfügung ist allerdings auch ausgeführt, dass zwar einige Beweiserkenntnisse für eine Tatbeteiligung Dritter sprechen, ein abschließender Nachweis aber nicht zu führen war.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft in der Folgezeit wiederholt die förmliche Wiederaufnahme der Ermittlungen geprüft.

In der jüngeren Vergangenheit etwa haben Vertreter des Generalbundesanwalts von Anfang Dezember 2009 bis Ende März 2010 und im November 2010 eingehend Stasi-Unterlagen gesichtet. Zudem wurden hochrangige Offiziere des Ministeriums der Staatssicherheit der ehemaligen DDR und eine ehemalige Angehörige rechtsextremistischer Kreise befragt. Zuletzt ist die Bundesanwaltschaft einem Hinweis auf eine Beteiligung einer geheimdienstlichen „stay behind“-Organisation nachgegangen. Erfolgversprechende Ermittlungsansätze für die Tatbeteiligung noch lebender Personen an dem Anschlag haben sich daraus allerdings nicht ergeben.

Aus den Angaben der bislang nicht bekannten Zeugin ergeben sich hingegen nunmehr konkrete Ermittlungsansätze. Deshalb hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen wieder aufgenommen und das Bayerische Landeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Kontakt: Marcus Köhler, Oberstaatsanwalt
Redaktion: Torben Gösch