Aufnahme-Erlaß: Wahlfreiheit für Eltern adé?

Plön, Mittwoch, den 10.12.2014 Die Elterninitiative G9-jetzt! und der Schleswig-Holsteinische Elternverein e.V. (SHEV) zur geplanten Änderung des Aufnahme-Erlasses durch das Ministerium für Schule und Berufsbildung: Wahlfreiheit für Eltern adé? Nicht mehr die Eltern werden sich die Schule für ihre Kinder uneingeschränkt aussuchen – sondern die Gemeinschaftsschulen die SchülerInnen, die sie haben möchten.

 

Sollte der o.g. Erlass wirksam werden, können Gemeinschaftsschulen in SH zukünftig die Schülerzusammensetzung an ihren Schulen bestimmen und müssen nicht alle SchülerInnen aufnehmen. Ausschlaggebend für die Aufnahme / Nichtaufnahme an der Gemeinschaftsschule wird dann die Leistungsstärke der SchülerInnen sein – die Gemeinschaftsschule kann sogar entscheiden, dass bis zu 20% der Schulplätze für Viertklässler mit sog. „überfachlichen Kompetenzen“, also einer verklausulierten Gymnasialempfehlung, freigehalten werden.

„Mit dieser Regelung wird die Wahlfreiheit der Eltern ganz klar eingeschränkt. Sobald sich im jeweiligen „Leistungskontingent“ genügend SchülerInnen angemeldet haben, wird die Gemeinschaftsschule dafür keine SchülerInnen mehr aufnehmen. Dann haben besonders Eltern im ländlichen Raum das Nachsehen – sie müssen ggf. weitere Anfahrtswege zu weiter weg gelegenen Schulen oder sogar eine andere Schulart als gewünscht und geeignet in Kauf nehmen. So kann es dazu kommen, dass SchülerInnen sich dann notgedrungen an einem Gymnasium – ggf. mit G8 – anmelden werden – gegen ihren Willen.

Auch im Hinblick auf Inklusion erscheint dieser Erlass fragwürdig – wenn SchülerInnen mit sonderpädagogischem Bedarf nur noch in begrenzter Zahl aufgenommen werden – und damit quasi ausgegrenzt werden. Es stellt sich zudem die Frage, ob diese Regelung überhaupt verfassungskonform ist – denn in Artikel 8 der Landesverfassung SH heißt es: „Für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen sind außer dem Wunsch der Erziehungsberechtigten nur Begabung und Leistung maßgebend.“

Aufnahmebegrenzungen nach Leistungsstärken sieht die Landesverfassung nicht vor. Weiterhin enthält die o.g. geplante Aufnahme-Regelung folgende, schwammige Formulierung: „Bei Gemeinschaftsschulen kann … die Schule bei der Auswahl Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken angemessen berücksichtigen.“ Sie bietet damit einen nicht tolerierbaren Spielraum, wenn nicht sogar Willkür, dem SchülerInnen und Eltern quasi wehrlos ausgeliefert sind“, sagte Astrid Schulz-Evers, Vorsitzende des SHEV, heute in Plön.

Auffällig ist, dass diese geplante Regelung ausschließlich für Gemeinschaftsschulen geschaffen wurde – für alle anderen Schularten gibt es keine adäquate Regelung. „Für die Gemeinschaftsschulen mag das auf den ersten Blick von Vorteil sein – es stellt sich nur die Frage, ob es sich Gemeinschaftsschulen – insbesondere im ländlichen Raum – wegen der generell zurückgehenden Schülerzahlen überhaupt noch leisten werden, SchülerInnen abzuweisen. Die geplante Regelung liefe ins Leere – und ist damit überflüssig.

Auch drängt sich die Frage auf, weshalb nun ausgerechnet die SPD (Ministerin Britta Ernst) die „Sortierung nach Leistungsstärken“ plant, die sie doch eigentlich als ungerechte „Selektion“ (Beispiel: „Ende der Selektion und Beginn der Förderung aller Kinder nach ihren Bedürfnissen.“) ablehnt“, sagte Astrid Schulz-Evers abschließend.

Aussender: Elterninitiative G9-jetzt!
Kontakt: Astrid Schulz-Evers
Redaktion: Torben Gösch