Gefährlicher Abfalltransport am Skandinavienkai gestoppt

Lübeck-Travemünde – Am Freitag den 14.11.2014, um 11.20 Uhr, deckte der Hafensicherheitsdienst der Wasserschutzpolizei Lübeck-Travemünde einen gesetzeswidrigen Abfall- und Gefahrguttransport am Skandinavienkai auf. Die Beamten führten Kontrollen von Gefahrguteinheiten auf dem Hafengelände durch. Ein Sattelauflieger, der als Transport von entzündbaren, festen gefährlichen Gütern gekennzeichnet war, entpuppte sich als falsch klassifizierter, illegaler grenzüberschreitender Abfalltransport. Er kam mit dem Schiff aus Finnland und war nicht als Abfalltransport gekennzeichnet.

Auf der Ladefläche befanden sich ungefähr 15 Tonnen flüssige, entzündbare Gefahrgüter, die ein wesentlich höheres Gefahrenpotential aufwiesen, als vom Absender in den Beförderungspapieren erklärt. Ob diese Flüssigkeiten dazu auch noch giftige oder wassergefährdende Eigenschaften aufwiesen, war nicht deklariert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Beladung eher einem Chaos glich. Verwendet wurden Verpackungen, die nicht für den Gefahrguttransport zugelassen waren. So dienten Holzkisten und aufgeschnittene Großpackmittel für die gefährlichen Abfälle als Transportmittel. Aus einigen Behältnissen waren undefinierbare Flüssigkeiten ausgelaufen. Die Ladungsgüter waren in dem lediglich mit einer Plane versehenen Sattelauflieger nicht gesichert. Hätte dieser Transport den Skandinavienkai verlassen, hätte eine erhebliche Gefährdung auf der Straße bestanden.

Für die Überfahrt von Finnland in die BRD wurden nicht zutreffende Papiere vorgelegt. So etwas kann bei Zwischenfällen an Bord schlimme Folgen für Schiff und Besatzung haben. Die Genehmigung für den grenzüberschreitenden Abfalltransport passte nicht zu den beförderten Gefahrgütern, die in einer Abfallverbrennungsanlage in Schleswig-Holstein entsorgt werden sollten. Da vom Sattelauflieger ausgehende Gefahren nicht ausgeschlossen werden konnten, wurde er vorsorglich in die Gefahrgutauffangwanne des Skandinavienkai gezogen.

Der Hafensicherheitsdienst der Wasserschutzpolizei nahm eine Schadstoffmessung vor, da die entzündbaren Flüssigkeiten einen auffälligen Geruch verströmten. Dabei stellten sie leicht erhöhte Gaswerte von Kohlenwasserstoffen fest, die aber noch keine unmittelbare Gefahr begründeten. Die Wasserschutzpolizei sprach ein Transportverbot aus. Die Gefahrgüter müssen nun geborgen und den geltenden Vorschriften entsprechend verpackt werden. Erst danach kann der Transport zum Entsorger durchgeführt werden. Gegen die für den Transport Verantwortlichen wurde Strafanzeige erstattet.

Aussender: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Kontakt: Karsten Dose
Redaktion: Torben Gösch