Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat am heutigen Mittwoch (12. November 2014) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 10. und 11. November 2014 den 58-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen Mirza Tamoor B. und den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Kais B. O. an ihren Wohnorten im Großraum Köln festnehmen lassen. Zudem wurden ihre Wohnungen nach Beweismitteln durchsucht.
Der Beschuldigte Mirza Tamoor B. ist dringend verdächtig, seit 2013 die ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG) und „Ahrar al-Sham“ unterstützt zu haben (§129b i. V. m. § 129a Abs. 5 StGB). Er soll daran mitgewirkt haben, zwei Kämpfer aus Deutschland zu den Terrororganisationen nach Syrien zu schleusen. Zudem wird ihm in dem Haftbefehl vorgeworfen, dem ISIG und „Ahrar al-Sham“ insgesamt 3.200 Euro und 1 Transportfahrzeug zur Verfügung gestellt zu haben.
Dem Beschuldigten Kais B. O. wird in dem Haftbefehl zur Last gelegt, die ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG), „Ahrar al-Sham“ und „Junudal-Sham“ unterstützt zu haben. Zudem soll er in Deutschland um Mitglieder für den ISIG geworben haben (§129b i. V. m. § 129a Abs. 5 StGB). Kais B. O. ist dringend verdächtig, seit 2013 in Deutschland Kämpfer für die Terrororganisationen zu rekrutieren und deren Reisen nach Syrien zu unterstützen. Nach den bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass sich mindestens drei Männer aus Deutschland aufgrund seiner Initiative oder mit seiner Unterstützung dem terroristischen Jihad in Syrien angeschlossen haben. Außerdem ist er dringend verdächtig, einem „Junud al-Sham“-Mitglied 200 Euro zur Verfügung gestellt zu haben.
Mirza Tamoor B. und Kais B. O. sollen Teil eines Unterstützernetzwerkes der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG), „Ahrar al-Sham“ und „Junud al-Sham“ in Nordhein-Westfalen gewesen sein. Sechs weitere Personen aus diesem Netzwerk sowie ein Beschuldigter aus Niedersachsen sollen an einzelnen Taten der beiden festgenommenen Beschuldigten mitgewirkt haben. Deren Wohnungen hat der Generalbundesanwalt heute (12. November 2014) ebenfalls durchsuchen lassen.
Zeitgleich und abgestimmt mit den Maßnahmen des Generalbundesanwalts ist die Staatsanwaltschaft Köln gegen dieses Umfeld vorgegangen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Staatsanwaltschaft Köln.
Im Rahmen der heutigen Maßnahmen waren unter der Leitung eines Vertreters des Generalbundesanwalts rund 240 Polizeibeamte der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern im Einsatz.
Die Beschuldigten Mirza Tamoor B. und Kais B. O. werden noch heute (12. November 2014) in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt das Polizeipräsidium Köln beauftragt hat.
Weitergehende Auskünfte können nicht erteilt werden.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Kontakt: Marcus Köhler
Redaktion: Torben Gösch