Die Bundesregierung erstellt erstmals verbindliche Regeln für die Ausschreibung von neuen Ökostrom-Anlagen. Ein Pilotverfahren zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist derzeit in der Abstimmung. Der nun bekanntgewordene Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht allerdings gravierende Nachteile für Bürgerenergie-Projekte vor. Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy und Experte für Ausschreibungen beim bundesweiten Bündnis Bürgerenergie (BBEn).
„Die Bundesregierung bricht offenbar ihr Versprechen, kleineren Projekten mit direkter Bürgerbeteiligung eine faire Chance im Wettbewerb um neue Windkraft- oder Solaranlagen zu geben. Entgegen der stets wiederholten Ankündigung von Minister Sigmar Gabriel (SPD), die Bürgerenergie vor der direkten Konkurrenz zu großen Konzernen zu schützen, enthält der vorliegende Entwurf nun gleich mehrere hohe Hürden: So ist für kleinere Akteure weder ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen. Das benachteiligt Bürgerenergie-Projekte klar im Wettbewerbsnachteil gegenüber großen Konzernen – denn diese können Kosten und Risiken von Ausschreibungen auf mehrere Projekte verteilen.“
Aussender: Greenpeace Energy eG
Kontakt: Christoph Rasch
Redaktion: Torben Gösch