Mit einem umfassenden Maßnahmenbündel wollen Bund und Länder den Schutz vor künftigen Hochwassern verbessern. Auf ihrer Konferenz in Heidelberg beschlossen die Umweltminister von Bund und Ländern ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm. Dieses umfasst eine detaillierte Liste mit Projekten, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise Deichrückverlegungen und Flutpolder sowie die Beseitigung von Schwachstellen bei bestehenden Hochwasserschutzanlagen. Zum ersten Mal gibt es damit jetzt eine bundesweite Aufstellung mit überregional wirkenden, vordringlichen Maßnahmen für den Hochwasserschutz.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks lobte die gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern: „Der entscheidende Erfolg des Programmes ist, dass Bund und Länder nach der Flut im vergangenen Jahr nun gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Erarbeitung des Programms war vor allem für die Länder keine leichte Aufgabe. Besonders erfreulich ist daher, dass es gelungen ist, mit der Festlegung der einzelnen Projekte die unterschiedlichen Interessen von Oberliegern und Unterliegern im Sinne eines wirksamen Hochwasserschutzes auszutarieren. Jetzt sind die Voraussetzungen geschaffen, den Flüssen mehr Raum zu geben und das Risiko einer Hochwasserkatastrophe auf mittlere Sicht entscheidend zu vermindern.“
Insgesamt wurden in den Ländern 29 überregionale Projekte zur Deichrückverlegung sowie 57 zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung – also im Wesentlichen Flutpolder – festgelegt und 16 Projekte zur Beseitigung von Schwachstellen identifiziert. Wenn das Nationale Hochwasserschutzprogramm umgesetzt ist, werden die Flüsse 20.000 Hektar mehr Raum durch renaturierte Auen haben. Durch steuerbare Polder entstehen zudem rund 1.180 Millionen Kubikmeter zusätzliches Rückhaltevolumenvolumen.
Ersten Abschätzungen zufolge könnte allein der Bau der geplanten Flutpolder an der Elbe bei einer optimalen Steuerung theoretisch Pegelsenkungen von bis zu 79 Zentimetern erzielen. Für die Donau wäre unter diesen Bedingungen sogar eine Scheitelabsenkung von maximal 1,60 Meter möglich.
Die vorläufig ermittelte Gesamtsumme der erforderlichen Haushaltsmittel für alle Maßnahmen beträgt rund 5,4 Milliarden Euro. Es ist vorgesehen, dass der Bund die Länder über einen Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ bei der Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt. Bei der Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms wird der Bund die Koordinierungsrolle übernehmen und gemeinsam mit den Ländern das Programm kontinuierlich weiterentwickeln.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmub.bund.de/P3572
Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Kontakt: Michael Schroeren
Redaktion: Torben Gösch