Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat heute (18. Oktober 2014) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2014 den 38-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Kamel Ben Yahia S. und den 28-jährigen russischen Staatsangehörigen Yusup G. in Aachen festnehmen lassen.
Zudem wurden die Wohnungen der beiden Festgenommenen und weiterer 13 mutmaßlicher Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG) und „Ahrar al Sham“ durchsucht. Neben Nordrhein-Westfalen waren Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein von den Maßnahmen betroffen. An dem Einsatz waren das Bundeskriminalamt sowie Polizeikräfte der betroffenen Bundesländer beteiligt.
Die ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ (ISIG) und „Ahrar al Sham“ verfolgen das Ziel, das Regime des syrischen Machthabers Assad zu stürzen und mit terroristischen Mitteln einen allein auf der Scharia gegründeten Gottesstaat zu errichten.
Der Beschuldigte Kamel Ben Yahia S. ist dringend verdächtig, den ISIG seit Juli 2013 von Deutschland aus unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Er soll der terroristischen Vereinigung Kleidung im Wert von über 1.100 Euro sowie 3.400 Euro Bargeld zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus soll er Reisebewegungen von ISIG-Mitgliedern unterstützt haben. Zuletzt soll er einen 17-jährigen Jugendlichen aus Deutschland über die Türkei zum ISIG nach Syrien geschleust haben. Der Mitbeschuldigte Yusup G. ist dringend verdächtig, maßgeblich an der Schleusung beteiligt gewesen zu sein. Ihm wird deshalb in dem Haftbefehl ebenfalls die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Sechs weitere Beschuldigte sollen an einzelnen Unterstützungshandlungen der Beschuldigten Kamel Ben Yahia S. und Yusup G. mitgewirkt haben. Einer wurde vorläufig festgenommen.
Die übrigen Beschuldigten sollen etwa 7.500 Stiefel, 6.000 Militärparkas und 100 Militärhemden im Wert von über 130.000 Euro an die „Ahrar al Sham“ geliefert haben. Sie sind deshalb verdächtig, eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Einer dieser Beschuldigten wurde ebenfalls vorläufig festgenommen.
Die Beschuldigten Kamel Ben Yahia S. und Yusup G. werden im Laufe des heutigen Tages (18. Oktober 2014) in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Über die Vorführung der beiden vorläufig festgenommenen Beschuldigten wird spätestens am morgigen Sonntag entschieden werden.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt das Bundeskriminalamt beauftragt.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Kontakt: Marcus Köhler
Redaktion: Torben Gösch