Berlin – Das Bündnis Energieausweis hat unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen in sechs deutschen Städten durchgeführt. Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.