Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 29. August 2014 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2014 den 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mehmet D. durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) strebt einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Seit 2004 begeht die PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge auf zivile Ziele in Großstädten und Tourismuszentren der Türkei. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Der Beschuldigte soll unter dem Decknamen „Kahraman“ spätestens seit Januar 2013 in Deutschland den PKK-Sektor Mitte – hierzu gehören unter anderem die Gebiete Duisburg, Köln, Bielefeld und Dortmund – geleitet haben. Seit dem Sommer 2013 soll er dann für den Sektor Nord, der unter anderem die Gebiete Bremen, Hamburg, Kiel, Berlin und Sachsen umfasst, verantwortlich gewesen sein. In den von ihm geleiteten Regionen soll er den ihm untergeordneten Kadern Aufträge und Weisungen erteilt und insbesondere die Einnahmen aus Spenden- und Beitragssammlungen, kommerziellen Veranstaltungen und dem Verkauf parteieigenen Propagandamaterials überwacht haben. Über die Ergebnisse der Arbeit in seinem Zuständigkeitsbereich soll er die ihm übergeordneten Kader auf Europaebene unterrichtet haben. Der Beschuldigte wurde am 29. August 2014 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: Torben Gösch