Das Hamburger Abendblatt vom 3.9.14 berichtet von einem Besuch der Ministerin Wende auf ihrer Sonnenblumen-Tour in einer Schule in Trittau. Zitat hieraus: Im folgenden Gespräch verwies Wende mehrfach darauf, dass sie eigentlich nur ausbügele, was ihre Vorgänger als Bildungsminister falsch gemacht hätten. So etwa die Tatsache, dass bislang Schulbegleiter, die Kinder mit Inklusionsbedarf in den Unterricht begleiten, durch nichts qualifiziert sein müssten.
„Praktisch kann das jeder machen.“ An der Unterstützung der Lehrer durch sogenannte Assistenzkräfte und an deren Fortbildung sollte jetzt gearbeitet werden.
„Ministerin Wende hat recht: tatsächlich müssen Schulbegleiter nicht zwingend eine Qualifikation vorweisen. Aber was Ministerin Wende verkennt: das eigentliche Problem ist gar nicht die Qualifikation oder Nichtqualifikation der externen Schulbegleiter, sondern vielmehr die im Schulgesetz SH verankerte Aufgabenübertragung der Inklusion in die Schulen. Das Landessozialgericht SH sieht in seinem Urteil – bestätigt nochmals durch eine abgewiesene Beschwerde im April 2014 – primär die Schulen in der Pflicht, die Inklusion umzusetzen und nicht externe Schulbegleiter. Demnach ist hier ganz klar das jetzige Bildungsministerium gefordert, für die Inklusion entsprechend mehr qualifiziertes Personal in den Schulen einzusetzen. Wer im Glashaus sitzt….“, sagte Astrid Schulz-Evers, Vorsitzende des SHEV, heute in Plön.
Aussender: Initiative G9-jetzt! und Volksinitiative „G9 für alle Gymnasien in SH
Ansprechpartner: Astrid Schulz-Evers
Redaktion: Torben Gösch