Berlin (DAV). Der verbindliche elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten naht mit großen Schritten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt daher, dass die Bundesregierung mit der heute vorgestellten Digitalen Agenda dem Internet die Aufmerksamkeit und Wichtigkeit beimisst, die es erfordert. Gleichzeitig wiederholt er seine Forderungen, die Daten der Bürger zu schützen und sicherzustellen, dass das Anwaltsgeheimnis eingehalten werden kann. Darüber hinaus ist ein rascher Breitbandausbau notwendig. Schließlich warnt der DAV davor, dass über das IT-Sicherheitsgesetz keine übermäßige Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten eingeführt werden darf.
„Der Gesetzgeber hat die Anwaltschaft verpflichtet, spätestens ab 2022, auf Wunsch der Länder sogar schon ab 2020, ausschließlich den elektronischen Rechtsverkehr zum Gericht zu nutzen. Daher wird bald gelten: Wo kein Breitband, da kein Anwalt – und auch kein Gericht – und damit für den Bürger kein Zugang zum Recht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV. „Wenn es für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin bei einer flächendeckenden Versorgung mit anwaltlicher Beratung bleiben soll, müssen Bund und Länder dafür Sorge tragen, dass fristgerecht die entsprechende Infrastruktur parat steht.“
Unerlässlich ist ein ausreichender Datenschutz für den Bürger, und zwar auch im besonders geschützten Vertrauensverhältnis zum Anwalt. „Anwälte müssen im elektronischen Rechtsverkehr ihre gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit einhalten können“, so Brügmann weiter. Erfreulich sei daher, dass sich die Bundesregierung in der Digitalen Agenda zur Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung mit modernem Datenschutz auf hohem Niveau „spätestens im Jahr 2015“ bekennt. Der DAV begrüßt ferner das Ziel, Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1 zu machen.
Mit Blick auf den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz, den Bundesinnenminister de Maizière gestern in Vorausschau auf die Digitale Agenda vorgestellt hat, mahnt der DAV jedoch an, kritisch zu prüfen, ob die Regelungen zu einer übermäßigen Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten führen können.
In der Digitalen Agenda 2014 – 2017 sind die Ziele der Bundesregierung für den Netzausbau, Medienkompetenz, Urheberrecht, Verschlüsselung und Open Data formuliert. Zuständig sind das federführende Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesverkehrsministerium – nicht aber das Bundesfinanzministerium, obwohl der finanzielle Aufwand für den Breitbandausbau auf 20 Milliarden Euro geschätzt wird. Die Maßnahmen in der Agenda sind in sieben Handlungsfelder aufgeteilt: I. Digitale Infrastrukturen, II. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten, III. Innovativer Staat, IV. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten, V. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien, VI. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft, VII. Europäische und Internationale Dimension der Digitalen Agenda.
Aussender: www.anwaltverein.de
Ansprechpartner: RA Swen Walentowski
Redaktion: Torben Gösch