UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft – Großer Schritt für internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz

Das Bundesumweltministerium begrüßt das Inkrafttreten der UN-Gewässer-Konvention zur verbesserten Zusammenarbeit von Flussanrainern. „Damit gilt erstmals weltweit ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit an internationalen Gewässern. Dies kann auch zur Vermeidung und friedlichen Lösung zwischenstaatlicher Konflikte um die knappe Ressource Süßwasser beitragen“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Das Übereinkommen tritt am kommenden Sonntag (17. August) in Kraft.

„Angesichts der begrenzten Süßwasserressourcen unserer Erde ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei ihrer Nutzung dringend geboten“, sagte Hendricks. Das neue Abkommen sei „ein großer Schritt vorwärts“ in diese Richtung. „Wir haben jetzt global verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit an internationalen Wasserläufen. Jetzt kommt es darauf an, das Übereinkommen mit Leben zu füllen und dafür zu werben, dass in den nächsten Jahren weitere Staaten beitreten.“

Mit der so genannten „UN Watercourses Convention“ (UN-Gewässer-Konvention) werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt.

Deutschland kooperiert bereits seit vielen Jahren mit den Nachbarstaaten im Einzugsgebiet seiner großen Flüsse. Die Flussgebietsübereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Elbe und Oder gehen allerdings weit über die UN-Gewässerkonvention hinaus. Im Rahmen des neuen UN-Übereinkommens möchte die Bundesregierung ihre guten Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Gewässerschutz einbringen.

Das bereits 1992 unterzeichnete Übereinkommen der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wird sich in Kürze ebenfalls für eine weltweite Anwendung öffnen. Die Bundesregierung sieht die beiden Übereinkommen als sich sinnvoll ergänzende Instrumente und wird darauf hinwirken, die potentiellen Synergien zwischen den beiden Übereinkommen zu nutzen.

Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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Redaktion: Torben Gösch