Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat am 22. Juli 2014 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den 72-jährigen kroatischen Staatsangehörigen Zdravko M. wegen Beihilfe zum Mord an dem jugoslawischen Oppositionellen Stjepan Durekovic am 28. Juli 1983 in Wolfratshausen (Bayern) erhoben (§§ 211, 27 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte war von 1982 bis Oktober 1985 Leiter des ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstes SDS und Vorgesetzter des hauptamtlichen SDS-Mitarbeiters Josip P. Wahrscheinlich im Frühjahr 1982 erteilte er dem gesondert verfolgten Josip P. den Auftrag, die Ermordung des in die Bundesrepublik Deutschland emigrierten jugoslawischen Oppositionellen Stjepan Durekovic zu planen und vorzubereiten. Zu diesem Zweck nahm Josip P. Kontakt zu seinem Informanten Krunoslav P. auf und weihte ihn in das Vorhaben ein. Krunoslav P. stand seinerseits in engem Kontakt mit Stjepan Durekovic und genoss dessen Vertrauen. Es wurde daher entschieden, das Attentat in einer unter anderem von Stjepan Durekovic als Druckerei genutzten Garage des Krunoslav P. in Wolfratshausen zu verüben. In der Folge beschaffte Krunoslav P. einen Nachschlüssel zu der Garage, den Josip P. selbst oder über Dritte an die späteren Täter weitergab. Mit diesem Nachschlüssel gelangten die bislang nicht eindeutig identifizierten Attentäter unbemerkt in die Garage, wo sie Stjepan Durekovic am 28. Juli 1983 auflauerten und durch mehrere Schüsse sowie Schläge auf den Kopf töteten.
Der Angeschuldigte Zdravko M. wurde im April 2014 von Kroatien zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Er befindet sich in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 12/2014 vom 14. April 2014).
Mit der Anklageerhebung gegen Zdravko M. hat der Generalbundesanwalt nunmehr die dritte Anklage wegen des Mordanschlags auf Stjepan Durekovic erhoben. Die erste richtete sich gegen Krunoslav P., den das Oberlandesgericht München im Juli 2008 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat. Gegen den gesondert verfolgten Josip P. hat der Generalbundesanwalt am 23. Mai 2014 Anklage erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 19/2014 vom 17. Juni 2014). Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen Josip P. mittlerweile zur Hauptverhandlung zugelassen und den Prozessbeginn auf den 13. Oktober 2014 terminiert. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Zdravko M. liegt noch nicht vor.
Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Redaktion: Torben Gösch