Der Bund und das Land Niedersachen haben sich über den zukünftigen Offenhaltungsbetrieb für das Bergwerk in Gorleben verständigt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Jochen Flasbarth, und der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel stellten die Einigung gemeinsam vor.
Anlässlich der Verständigung erklärte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit der Einigung geben wir ein klares Signal für den Neubeginn bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Ich hoffe, dass dieser Schritt vor allem bei den Menschen in der Region Vertrauen schafft. Wir wollen die Suche transparent und ergebnisoffen gestalten, d.h. es gibt keine Vorfestlegungen. Kein Standort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen. Die Auswahl soll einzig und allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, die noch festgelegt werden müssen.“
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel: „Unsere Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für den Neubeginn. Damit wird auch technisch das Ende der jahrzehntelangen Vorfestlegung Gorlebens als Endlagerstandort eingeläutet. Die Vorgaben des Standortauswahlgesetzes werden umgesetzt; für das Wendland und für Niedersachsen ist diese Einigung von großer praktischer und politischer Bedeutung.“
Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König: „Mit der heute gefundenen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen ist für den Betreiber BfS und die Beschäftigten eine Weichenstellung getroffen worden, die eine gute und langfristige Planungsgrundlage für die Zukunft darstellt.“
Der Bund und Niedersachsen verständigten sich darauf, dass das in Betrieb gehaltene Grubengebäude bis auf ein Minimum reduziert wird. Der bisherige Erkundungsbereich 1 wird, wie einige Teile des Infrastrukturbereiches, außer Betrieb genommen. Die obertägigen Sicherungsanlagen werden in Abstimmung mit den niedersächsischen Polizeibe- hörden weitgehend zurückgebaut.
Zur konkreten Ausgestaltung des Offenhaltungsbetriebes wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber der Anlage einen neuen Hauptbetriebsplan bis spätestens 30. September 2014 bei der zuständigen Bergbehörde des Landes Niedersachsen zur Zulassung einreichen. Der Besucherverkehr wird mit dem neuen Hauptbetriebsplan eingestellt. Das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren ist mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes obsolet geworden und wird vom Bundesumweltministerium und vom Land Niedersachsen für erledigt erklärt.
Für die Überführung des Bergwerks in den Offenhaltungsbetrieb sind weitere Arbeiten untertage notwendig. Hierzu gehören neben der Verfüllung von Bohrungen insbesondere die Entfernung der technischen Einrichtungen aus dem Erkundungsbereich 1. Die Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein. Staatssekretär Flasbarth zeigt sich zuversichtlich, dass mit der Überführung in den künftigen Offenhaltungsbetrieb auch für die Beschäftigten des Bergwerks eine sozialverträgliche Lösung gefunden wird.
Hintergrund: Mit dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden die Erkundungsarbeiten in Gorleben gestoppt. Zugleich wurde im Gesetz die Offenhaltung des Bergwerks festgelegt, die in dem neuen Hauptbetriebsplan definiert werden soll. Nach dem Standortauswahlgesetz ist das Bergwerk offen zu halten, solange und sofern der Standort nicht aus dem Auswahlverfahren ausscheidet.
Aussender: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Ansprechpartner: Michael Schroeren
Redaktion: Torben Gösch