NABU, bfub, BUND und DUH fordern umfassendes Wertstoffgesetz – EU-Kommission erhöht die Anforderungen an deutsche Recyclingziele

Berlin – Das heute in Brüssel vorgestellte Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission erklärt das Ziel, mindestens 60 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle stofflich zu verwerten. In Deutschland werden derzeit etwa 40 Prozent Recyclingquote erreicht. Die Vorgabe aus Brüssel werten deutsche Umwelt- und Verbraucherverbände als deutliches Warnsignal an die Bundesregierung, endlich die ökologischen Ziele in den Mittelpunkt der Abfallgesetzgebung zu rücken.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Umweltverbände erwarten, dass die Regierungskoalition im Herbst ein ambitioniertes Wertstoffgesetz vorlegt. Dieses muss insbesondere die Kunststoffrecyclingquoten noch in diesem Jahr auf 55 Prozent erhöhen, um sich dann stufenweise den heute von der EU-Kommission vorgestellten Zielen anzunähern.“

 

bfub-Geschäftsführer Dr. Jürgen Ritterhoff: „Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne wird nach mehr als 20 Jahren Verpackungsentsorgung die Verwirrung um die Mülltrennung lösen. Die Botschaft für Verbraucher lautet dann: Plastik und Metall in die Wertstofftonne; das wird auch absehbar zu weniger Fehlwürfen bei der Mülltrennung führen und automatisch hochwertigeres Recycling als bisher ermöglichen.“

BUND-Bundesgeschäftsführer Olaf Bandt: „Die Erhöhung der Recyclingquoten ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Diese müssen aber auch ehrlich berechnet werden. Bislang werden alle in Recyclinganlagen eingebrachten Müllanteile eingerechnet, egal ob sie tatsächlich recycelt werden oder nicht. Es hilft nichts, wenn die Quoten erhöht, aber gleichzeitig schöngerechnet werden.“ Die EU-Kommission sei hier mit gutem Beispiel vorangegangen und beabsichtige die Berechnungsmethoden zu ändern. Für Deutschland müsse das dafür zuständige statistische Bundesamt ebenfalls nachziehen und diese Schwachstelle im deutschen Abfallrecht beseitigen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Keineswegs darf die Bundesregierung es bei höheren ökologischen Anforderungen in einem Wertstoffgesetz belassen. Gleiches gilt etwa für die längst überfällige Neuschreibung der Gewerbeabfallverordnung. Durch die hochwertige Verwertung von Gewerbemüll sind mindestens genauso viele Treibhausgase und Rohstoffe einzusparen. Ebenso wird die Wiederverwendung als praktikable Lösung der Abfallvermeidung vom Gesetzgeber totgeschwiegen. Hier bedarf es dringend Nachbesserungen, etwa durch die Überarbeitung des Entwurfs des Elektrogerätegesetzes, das im Jahr 2014 ins parlamentarische Verfahren gelangen soll.“

Seit Jahren fordern Umwelt- und Verbraucherverbände ein engagiertes Vorgehen für umweltpolitische Verbesserungen bei der Vermeidung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen (wie z.B. Zahnbürsten, die nach gängigem Recht eigentlich nicht die gelbe Tonne gehören). Trotz der hochwertigen Recyclingtechnologien und einer hohen Sensibilität der Verbraucher bei der Mülltrennung, wurde die dringend benötigte Reform der Verpackungsabfallpolitik nicht angegangen: Seit 15 Jahren stagnieren Recyclingquoten, lange bestehende Gesetzeslücken in der Verpackungsverordnung führten die Produzentenverantwortung ad absurdum und wurden mit der Verabschiedung der nunmehr 7. Novelle der Verordnung nur verschoben, aber nicht umfassend angegangen. Für eine umweltgerechte Kreislaufwirtschaft im Abfallbereich bedarf es daher eines umfassenden Wertstoffgesetzes.

Positionen und Stellungnahmen des NABU zur Abfallwirtschaft finden Sie unter www.NABU.de/themen/konsumressourcenmuell/publikationen/

Aussender: NABU-Pressestelle
Ansprechpartner: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nele Rissmann
Redaktion: Torben Gösch