Åland-Urteil des EuGH schafft zunächst Rechtssicherheit für deutsches System der Erneuerbaren-Förderung – europäische Ansätze bleiben auf der Tagesordnung. Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Åland-Fall sagte der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete und CDU-Landesvorsitzende Reimer Böge:
„Ich begrüße das Urteil des Gerichtshofs, denn es bestätigt indirekt auch den erst letzte Woche vom Bundestag verabschiedeten deutschen Förderansatz für die erneuerbare Energieerzeugung. Die EU-Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, nationale Fördermechanismen zu etablieren, ohne diese auf ausländische Energiezulieferungen ausweiten zu müssen, denn dies würde Energie unbezahlbar machen. Gleichwohl muss sich die Bundesregierung darauf gefasst machen, dass die Frage nach der Vereinheitlichung der nationalen Fördersysteme im Zuge der immer stärkeren grenzüberschreitenden Vernetzung im europäischen Energiebinnenmarkt in den kommenden Jahren auf die Tagesordnung kommen könnte.“
Hintergrund:
Der EuGH hat mit seinem Urteil im sog. Åland-Fall (finnischer Energieerzeuger Ålands-Vindkraft vs. Königreich Schweden) bestätigt, dass Mitgliedstaaten nicht zur Förderung erneuerbarer Energieerzeugung in anderen Mitgliedstaaten verpflichtet sind. Zum einen sei das schwedische System der Grünstromförderung mittels Zertifikaten mit der EU-Richtlinie zur Förderung grüner Energie (2009/28/EG) vereinbar. Zum anderen seien die damit einhergehenden Beschränkungen des freien Warenverkehrs durch das Allgemeininteresse an Umwelt- und Klimaschutz gerechtfertigt. Obwohl es sich um ein Einzelfallurteil handelt, hätte eine anderslautende Rechtsprechung weitreichende Folgen für die eben verabschiedete deutsche EEG-Novelle haben können, denn dann hätten auch Grünstromanbieter aus dem Ausland Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung gehabt.
Aussender: CDU-Landesverband
Ansprechpartner: Europabüro Reimer Böge MdEP
Redaktion: Torben Gösch