Hamburg/Istanbul – Der Rechtsstreit zwischen UK Land Rover Limited Company und dem der Rechtsanwaltskanzlei Gurol Hukuk Burosu (Istanbul, Türkei), über einen Importstopp des „New-Body Range Rover Vogue“-Modells geht wegen eines Herstellungsfehler des Motors mit einem Urteil zugunsten des Fahrers aus. Damit entsteht die Gefahr, dass das betreffende Modell nicht mehr in die Türkei importiert werden kann. Zudem tritt der betroffene Geländewagenfahrer Engin Yakut durch die Rechtsanwaltskanzlei für eine Aufhebung des Eignungszertifikats für Schnellstraßen sowie des TSE-Zertifikats für das Modell ein. Damit geht ein 14-monatiger Rechtsstreit zu Ende.
Drei verschiedene Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die fünf Geländewagen von Range Rover einen Fabrikfehler aufweisen und den gleichen Massenproduktionsfehler haben. Für die Vorfälle waren keine Fahrfehler verantwortlich. Sie sind stattdessen auf Konstruktionsfehler zurückzuführen. Gutachter des Gerichts stellten darüber hinaus fest, dass Kunden den Fehler beim Kauf nicht aufspüren und identifizieren konnten. Getriebeschrauben wurden bei der Herstellung nicht mit ausreichend Drehmoment befestigt. Als Konsequenz fielen die Schrauben während der Fahrt heraus und beschädigten den Motor, sodass während der Fahrt Öl austrat.
Prof. Dr. Günseli Gelsel, Vorsitzender des Department of International Law an der Istanbul Universität schreibt in seinem Bericht: „Dieser Gerichtsfall könnte ein wichtiges Urteil in der türkischen Rechtsprechung darstellen.“
In den Berichten von Gutachtern, die vom Gericht ausgewählt wurden, und in den Äußerungen von bedeutenden Wissenschaftler aus wichtigen türkischen Universitäten wird betont, dass die betreffenden Wagen „Serienherstellungsfehler“ haben und die Serie „mangelhaft“ ist. Alle Festlegungen weisen darauf hin, dass die Wagen ‚Herstellungsfehler‘ haben.
Engin Yakut war im März 2013 mit seinem fast fabrikneuen New-Body Range Rover Vogue unterwegs, als Rauch aus der Motorhaube aufstieg und die Lenkung verhärtete. Er berichtet: „Ich hatte Glück und kam unverletzt aus diesem Vorfall heraus.“ Daraufhin klagte er auf Herstellungsfehler und bemerkte, dass das Problem auch bei anderen Käufern dieses Modells auftrat. Die Fahrzeuge wurden bis heute nicht ausgetauscht.
Aussender / Ansprechpartner / Bild: Rechtsanwalt Kemal Su
Hallo-Holstein.Redaktion: Torben Gösch