GBA: Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud Al-Sham“ erlassen

Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat am 23. Mai 2014 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harun P. erwirkt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud Al-Sham“ beteiligt zu haben.

Zudem werden ihm in dem Haftbefehl gemeinschaftlicher Totschlag und eine versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen. (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, § 212, § 30 Abs. 1 i. V. m. § 211, § 25 Abs. 2 StGB).

 

Nach den bisherigen Ermittlungen reiste der zuletzt in München wohnhafte Beschuldigte Harun P. Ende September 2013 nach Syrien, wo er sich spätestens im Dezember 2013 der miltant-jihadistischen Gruppierung „Junud Al-Sham“ anschloss. Er soll eine Kampfausbildung absolviert und ein Schnellfeuergewehr erhalten haben. Anschließend soll er zunächst für Wachdienste eingesetzt worden sein.

Er ist dringend verdächtig, sich in der Folge an einer gemeinsamen Operation der Organisationen „Junud Al-Sham“, „Aahrar Al-Sham“ und „Jabhat Al-Nusra“ zur Befreiung von Gefangenen aus dem Zentralgefängnis von Aleppo beteiligt zu haben. Anfang Februar 2014 soll er zusammen mit etwa weiteren 1.600 Kämpfern das Gefängnis unter Einsatz von Panzern und schweren Maschinengewehren angegriffen und rund 300 Gefangene befreit haben. Bei den Kämpfen sollen mindestens zwei syrische Regierungssoldaten getötet worden sein.

Darüber hinaus steht der Beschuldigte im dringendem Verdacht versucht zu haben, Verantwortliche der „Junud Al-Sham“ dazu zu bewegen, zwei Angehörige eines sechzehnjährigen Mädchens zu töten, die ihre minderjährige Verwandte aus Syrien nach Deutschland zurückholen wollten. Er soll befürchtet haben, dass diese im Falle ihrer Rückkehr die deutschen Sicherheitsbehörden über seinen Aufenthaltsort und seine Aktivitäten für „Junud Al-Sham“ informieren könnten. Das Ansinnen des Beschuldigten wurde jedoch verworfen.

Aus nicht näher bekannten Gründen verließ der Beschuldigte Syrien im März 2014.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits Ende Oktober 2013 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) gegen den Beschuldigten eingeleitet und im März 2014 beim Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen ihn erwirkt. Am 1. April 2014 wurde der Beschuldigte am Flughafen in Prag festgenommen und alsbald nach Deutschland überstellt. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 22. April 2014 übernommen.

Der Beschuldigte wurde am 2. Juni 2014 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl vom 23. Mai 2014 eröffnet hat. Harun P. befindet sich in Untersuchungshaft.

Aussender: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Ansprechpartner: Marcus Köhler
Hallo-Holstein.Redaktion: Torben Gösch