Hamburg – Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa, teilt Verbrauchern offenbar nicht alle über sie gespeicherten Daten mit, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Das geht aus einem vertraulichen Dokument hervor, das dem Radiosender NDR Info vorliegt. Das interne Papier zeigt zudem, worauf die Schufa bei ihren Verbraucherbewertungen besonders häufig achtet. Dazu gehören die Fragen, wie lange ein Bankkonto existiert oder eine Adresse, wie viele Kreditanfragen ein Verbraucher stellt und wie viele Bankkonten oder frühere Anschriften er hat. Weitaus seltener werden demnach Daten wie das Lebensalter, die Häufigkeit von Krediten oder ihre Laufzeit mit in den so genannten Scorewert einberechnet, mit dem die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers bemessen wird.
Die Schufa weigert sich nach wie vor mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis offenzulegen, wie ihre Verbraucherbewertungen im Einzelnen zustande kommen. Der Bundesgerichtshof hatte dem Unternehmen in einem Urteil vom Januar 2014 in diesem Punkt Recht gegeben. Der Vorstandsvorsitzende der Schufa, der frühere Hamburger Finanzsenator Michael Freytag, bezeichnete die Scoreberechnung wiederholt als „Coca-Cola-Formel“, die das Unternehmen nicht preisgeben könne. Zahlreiche Datenschützer und Politiker fordern das Unternehmen trotzdem seit längerem zu mehr Transparenz auf.
Ein Schufa-Sprecher bestätigte NDR Info, dass es Daten gebe, die dem Verbraucher in den im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehenen kostenlosen Auskünften nicht mitgeteilt würden. So speichert die Schufa, wie alt die aktuelle Adresse ist, und bezieht dies auch in ihre Scoreberechnung mit ein. Der Verbraucher erfährt davon jedoch nichts und kann ein möglicherweise falsches Datum folglich auch nicht korrigieren. „Das Alter der Einträge ist ein technisches Datum, das keinen Lebenssachverhalt über den Betroffenen beschreibt“, so der Sprecher der Schufa: „Deshalb muss es auch nicht in die Datenübersicht aufgenommen werden.“ Michael Kaiser vom zuständigen Amt des Hessischen Datenschutzbeauftragten widerspricht dem Wiesbadener Unternehmen: „Daten, die in die Scoreberechnung mit einfließen, müssen den Verbrauchern auch mitgeteilt werden.“ Diese Sicht teilen auch die Aufsichtsbehörden weiterer Bundesländer. Die Schufa hält dagegen, den Datenschützern sei bekannt gewesen, welche Auskünfte das Unternehmen gebe und welche nicht, sie hätten aber nicht widersprochen. Man habe sich immer rechtskonform verhalten, sei jedoch offen, die Datenübersicht zu erweitern.
NDR Norddeutscher Rundfunk