Erste Lesung des Rentenpaktes im Deutschen Bundestag – Mütterrente kommt!

„9,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden von der Erhöhung der Mütterrente profitieren. Mit Wirkung zum 01.07.2014 soll Müttern bzw. Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden“, erklärt Katja Rathje-Hoffmann (MdL), Landesvorsitzende der Frauen Union Schleswig-Holstein anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung am 3. April im Deutschen Bundestag.

Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2014 einem Rentenwert von 28,61 Euro (West) und 26,39 Euro (Ost).

 

Katja Rathje-Hoffmann: „Wir stärken mit der Mütterrente die eigenständige Alterssicherung von Frauen. Mit der Mütterrente steigt in jedem Fall die eigene Rente von Frauen. Das mindert in vielen Fällen auch die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Bei zwei Kindern wird eine Mutter als Rentnerin zwischen 53 und 57 Euro brutto mehr erhalten – eine beachtliche Rentenerhöhung. “

In Deutschland beziehen Frauen im Durchschnitt um 59,6 Prozent geringere eigene Alterseinkommen als Männer. Während Männer auf ein eigenes durchschnittliches monatliches Alterseinkommen aus den drei Säulen der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Sicherungssysteme von 1595 Euro kommen, sind es bei Frauen nur 645 Euro im Monat.

Die Gründe dafür liegen in den weiblichen Rentenbiografien. Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern haben noch längere Zeit wegen der Kindererziehung im Beruf ausgesetzt. Je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer ist in der Regel die eigene Rente. Kita-Plätze waren in den meisten Kommunen Mangelware. In dieser Situation entschieden sich viele Mütter für eine längere berufliche Unterbrechungszeit zur Erziehung ihrer Kinder.

Mütter, deren Kinder ab 1992 geboren sind, erhalten aus Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten bis zu 5,3 Entgeltpunkte. Doch für die Generation der Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, blieb es bei einem Entgeltpunkt. Lebensleistung bedeutet aber nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Erziehung der Kinder. Daher soll ab 2014 Müttern bzw. Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

„Die allermeisten Mütter können also mit einem Zuwachs ihrer Rente – insbesondere ihrer eigenen Rente – rechnen. Die Mütterrente ist verlässliche generationengerechte Politik“, so die Landesvorsitzende der Frauen Union Schleswig-Holstein.

Helga Lucas – Frauen Union Schleswig-Holstein