Neue attraktiv portionierte Flüssigwaschmittel in Form von sogenannten „Liquid Caps“ können für Kinder ein relevantes Gesundheitsrisiko bergen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach Auswertung von Vergiftungsunfällen im In- und Ausland und Beratung durch seine Kommission „Bewertung von Vergiftungen“. „Gerade für Kinder sind die bunten, glänzenden, wie große Bonbons aussehende „Liquid Caps“ sehr attraktiv“, sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. „Um Vergiftungsunfälle zu vermeiden, sollten Eltern immer darauf achten, dass diese Produkte nicht in die Hände von Kindern gelangen können.“ Besonders geöffnete Packungen sind für Kinder anziehend. Das BfR hat den Herstellern empfohlen, die Produkte künftig sicherer zu gestalten. Die Hersteller haben bereits einige Maßnahmen ergriffen.
Liquid Caps sind eine Produktinnovation im Bereich der Waschmittel, auch bekannt als Gel Caps oder Waschmittelkissen. Es handelt sich dabei um hochkonzentrierte Flüssigwaschmittel in einer dünnen Folienummantelung, die sich beim Waschen im Wasser auflöst. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Waschmittel-Caps ein erhöhtes Vergiftungsrisiko bergen. In Großbritannien, Frankreich und Italien, in denen die Caps schon länger auf dem Markt sind, werden jährlich ca. 400-500 Anfragen zu Vergiftungsunfällen mit „Liquid Caps“ gemeldet. Seit 2012 haben zwei deutsche Giftinformationszentren rund 150 Fälle mit ca. 10 % mittelschweren Gesundheitsbeeinträchtigungen dokumentiert. Damit unterscheiden sich die „Liquid Caps“ in ihrem gesundheitlichen Risiko deutlich von anderen marktüblichen Wasch- und Reinigun gsmitteln.
Wenn die „Liquid Caps“ sich in der Reichweite von Kindern befinden, besteht die Gefahr, dass Kinder sie als „Süßigkeiten“ in den Mund nehmen und zerbeißen. Aufgrund der handlichen Größe, der bunten Farbe, der glänzenden Verpackung und der weichen, glatten Oberfläche der „Liquid Caps“ kann eine Verwechselung auch für Erwachsene im hohen Alter, bei bestimmten Erkrankungen oder beginnender Demenz nicht ausgeschlossen werden. Da die Caps im Vergleich zu anderen Waschmitteln deutlich höhere Konzentrationen an Tensiden enthalten, ist es wahrscheinlich, dass schon von kleinen Mengen gesundheitliche Risiken ausgehen. Wie auch bei anderen Tensiden sind Husten, Übelkeit und Erbrechen deutliche Anzeichen auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ein Verschlucken von waschaktiven Stoffen in die Lunge (Aspiration) muss dann in jedem Falle ärztli ch ausgeschlossen werden.
Auf der Basis der deutschen Fälle und nach den Erfahrungen aus anderen Ländern sieht das BfR bei den „Liquid Caps“ Handlungsbedarf, um gesundheitliche Risiken für den Verbraucher zu vermindern. Das BfR hat die Hersteller aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Produkte in Form, Farbe und Oberflächenbeschaffenheit für Kinder weniger attraktiv zu gestalten. Inzwischen haben die meisten Produktlinien auf Farben, die auf Kinder besonders anziehend wirken, verzichtet, die Verpackungsverschlüsse verstärkt und Warnhinweise auf den Verpackungen angebracht. Außerdem prüfen die Hersteller, ob das Folienmaterial mit Bitterstoffen und einer anderen Oberfläche versehen werden kann. Das BfR empfiehlt, diese Planungen zügig umzusetzen und mit weiteren Maßnahmen, wie dunklen, matten Folienoberflächen, zu ergänzen.
Eltern sollten die Packungen nach Gebrauch sofort wieder verschließen, keine Einzelportionen griffbereit auf der Waschmaschine liegen lassen und Nachfüllbehälter nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren. Auch erklärende Gespräche mit Kindern und Betreuungspersonen können helfen, das Vergiftungsrisiko zu vermindern.
Bundesinstitut für Risikobewertung