Karlsruhe – Der Generalbundesanwalt hat am 12. März 2014 wegen des versuchten Sprengstoffanschlags auf dem Bonner Hauptbahnhof vom 10. Dezember 2012 und des vereitelten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei Pro NRW im März 2013 Anklage gegen vier Männer aus Nordrhein-Westfalen vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.
Dem 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marco G. wird vorgeworfen, den versuchten Sprengstoffanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof vom 10. Dezember 2012 verübt zu haben. Er ist deshalb wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion angeklagt (§ 211, § 308 Abs. 1 bis 3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).
Marco G. wird zudem gemeinsam mit dem 43-jährigen albanischen Staatsangehörigen Enea B., dem 25-jährigen deutschen und türkischen Staatsangehörigen Koray D. und dem 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Tayfun S. zur Last gelegt, spätestens am 22. Dezember 2012 eine radikal-islamistische Gruppierung mit dem Ziel gegründet zu haben, Schusswaffen- und Sprengstoffattentate auf führende Mitglieder der Partei Pro NRW zu verüben. Für den 13. März 2013 sollen sie einen Mordanschlag auf deren Vorsitzenden geplant und sich zwei Pistolen und Schalldämpfer beschafft haben. Kurz vor der Tat konnten sie festgenommen werden. In der Anklage wird ihnen die Bildung einer terroristischen Vereinigung, eine Verabredung zum Mord und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen (§ 129 a Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 2 i. V. m. § 211 StGB, § 52 WaffG, § 25 Abs. 2 StGB).
Die Ermittlungen waren zunächst von Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen geführt und in der Folge vom Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt übernommen worden (vgl. Pressemitteilungen Nr. 35/2012 vom 14. Dezember 2012 und Nr. 7/2013 vom 18. März 2013).
Sie haben im Wesentlichen den folgenden, in der nunmehr zugestellten Anklageschrift dargelegten Sachverhalt ergeben:
Aufgrund ihrer radikal-islamistischen Einstellung stimmten die Angeschuldigten darin überein, dass der islamkritische Landtagswahlkampf der Partei Pro NRW im April und Mai 2012 eine gewaltsame Reaktion erfordere. Insbesondere die im Wahlkampf zur Schau gestellten Mohammed-Karikaturen empfanden sie als eine nicht hinnehmbare Provokation. Vor diesem Hintergrund reifte bei ihnen im Laufe des Jahres 2012 der Entschluss, terroristische Anschläge in Deutschland zu begehen.
Der Angeschuldigte Marco G. entschied sich zunächst dafür, diesen Entschluss ohne Mithilfe der übrigen Angeschuldigten mit einem Bombenattentat auf dem Bonner Hauptbahnhof zu verwirklichen. Am 10. Dezember 2012 stellte er gegen 13.00 Uhr eine selbstgebaute Rohrbombe in einer Sporttasche auf dem belebten Bahnsteig 1 des Bahnhofes ab.
Nach seinem Plan sollte die Explosion des Sprengsatzes spätestens
gegen 13.30 Uhr durch einen zeitgesteuerten Zündmechanismus ausgelöst werden und möglichst viele Menschen töten. Das Vorhaben des Angeschuldigten schlug jedoch fehl, entweder aufgrund eines Konstruktionsfehlers oder einer instabilen Zündvorrichtung. Im Falle seiner Explosion hätte der Sprengsatz tödliche Wirkung für die Menschen auf dem Bahnsteig entfaltet. Die Ermittlungen haben keine hinreichenden Anhaltspunkte für die unmittelbare Beteiligung der übrigen Angeschuldigten oder anderer Personen an dem fehlgeschlagenen Bombenattentat ergeben.
Nicht zuletzt beeinflusst durch eine Audiobotschaft der „Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU)“ mit dem Titel „Tod der Pro NRW“ entschlossen sich die vier Angeschuldigten spätestens am 22. Dezember 2012, gemeinsam Sprengstoffanschläge oder Schusswaffenattentate in Deutschland zu verüben. Vor allem setzten sie sich zum Ziel, führende Mitglieder der Partei Pro NRW zu töten.
Ab Februar 2013 konkretisierten sich ihre Anschlagspläne auf den Vorsitzenden der Partei. Sie spähten dessen Wohnort in Leverkusen aus und erkundeten mögliche Fluchtwege. Zudem beschafften sie sich zwei Schusswaffen, Schalldämpfer und Sprengstoff. Spätestens am 11. März entschieden sich die Angeschuldigten, den Pro NRW-Vorsitzenden am frühen Morgen des 13. März 2013 zu erschießen. Bevor sie diesen Plan in die Tat umsetzen konnten, wurden sie in der Nacht vom 12. auf den 13. März festgenommen. Marco G. und Enea B. wurden bei der letzten Ausspähungsfahrt vor dem geplanten Attentat in Leverkusen gestellt.
Die Festnahme des Angeschuldigten Koray D. erfolgte in der Wohnung des Angeschuldigten Marco G. in Bonn, die des Angeschuldigten Tayfun S. in seiner Wohnung in Essen.
Die Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)