BKA: Absurde Spekulationen der BILD-Zeitung und von Politikern der Partei Die Linke und der FDP BKA-Präsident fordert öffentliche Entschuldigung

Wiesbaden – Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von kinderpornografischem Material spekuliert die BILD-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 24.02.2014, dass das BKA „Informationen zurückhielt, um Material gegen Edathy in der Hand zu haben, sollten seine Vorwürfe in der NSU-Affäre für das Amt gefährlich werden.“

Der Chef der Partei Die Linke, Riexinger, spekuliert in der o.a. Ausgabe der BILD-Zeitung: „Viel wahrscheinlicher ist, dass die Spitze der Behörde über das belastende Material Bescheid wusste.“ Und das Vorstandsmitglied der FDP, Kubicki, wird wie folgt zitiert: „Entweder waren da Trottel am Werk, oder man wollte einen Skandal vermeiden.“

 

Diesen Verschwörungstheorien tritt das BKA entschieden entgegen. „Derartige Spekulationen entbehren jeglicher Grundlage. Das hat mit seriöser Berichterstattung und verantwortungsvoller politischer Oppositionsarbeit nichts zu tun. Es ist ungeheuerlich, den Beamtinnen und Beamten des BKA mit diesen Spekulationen strafbare Handlungen zu unterstellen und sie öffentlich zu beleidigen“, so Präsident Jörg Ziercke. Der BKA-Chef weiter: „Diese Beamtinnen und Beamten aus den Sachgebieten zur Bekämpfung der Kinderpornografie des BKA haben vielmehr den Respekt der Politik und der Öffentlichkeit verdient, da sie sich täglich mit unsäglichem Leid von Kindern beschäftigen müssen und diese psychisch belastende Arbeit nur mit der Betreuung durch Fachpsychologen leisten können.“

Wie sehen die Fakten aus? Wie durch den BKA-Chef Jörg Ziercke in den Sitzungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19.02. und 21.02.2014 dargestellt, werden Fälle der Verbreitung von Kinderpornografie nach einer zwischen Polizei und Justiz abgestimmten Vorgehensweise bearbeitet. Bei der Auswertung derartigen Materials hat der Schutz der Opfer vor weiterem Missbrauch oberste Priorität. Denn: Kinderpornografie ist die Dokumentation eines realen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren. Vor diesem Hintergrund wird zunächst sämtliches Bildmaterial umfassend gesichtet. Dabei wird das Material in eindeutig kinderpornografische und möglicherweise strafrechtlich nicht relevante Darstellungen, z.B. nach deutschem Recht nicht strafbare Nacktbilder, unterteilt. Diese Unterscheidung ist nicht nur aus der Sache heraus zwingend geboten, sondern auch Konsens mit den aus- und inländischen Polizeidienststellen, wie auch den jeweils zuständigen sachleitenden Staatsanwaltschaften.

Dem BKA wurde Ende November 2011 etwa 450 GB an Verdachtsmaterial zu rund 800 deutschen Kunden von der Toronto Police aus Kanada übergeben. Das BKA konnte mit einer zielgerichteten Auswertung dieses Materials aber erst im Juni 2012 beginnen, da ein gleichartiges kinderpornografisches Massenverfahren, die sogenannte Operation „Tornado“, mit über 5.300 Datensätzen deutscher Kunden auszuwerten war. Insgesamt wurde zu diesem Zeitpunkt gegen 1098 Beschuldigte ermittelt. Daher konnten im November 2011 die von den kanadischen Behörden übermittelten 500 Stunden Filmmaterial und rund 70.000 Bilder nicht zeitnah bearbeitet werden. 8 Monate spä-ter begannen die einzelnen Arbeitschritte: Produktbewertung aller Filme und Bilder (strafbar oder nicht strafbar), der Kategorisierung ( 4 Stufen bei der Kategorie 1 – strafbar – und 3 Stufen bei der Kategorie 2- Besitz nicht strafbar) sowie die sich daraus ergebende Priorisierung, die die Bearbeitungsreihenfolge und damit den Zeitablauf der Ermittlungen bestimmte. Dies war mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt abgestimmt.

Der Name „Edathy“ fiel nicht auf, er wurde von keiner Beamtin bzw. Beamten mit einem deutschen Bundestagsabgeordneten in Verbindung gebracht. Dies haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer dienstlichen Erklärung am 24.02.2014 versichert. Unwahre Angaben würden disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

BKA-Chef Ziercke: „Ich habe keinen Zweifel, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wahrheit sagen. Die Namen mussten erst durch die Dienststellen in den Ländern verifiziert werden. Kriminalisten müssen bei einer so heiklen Materie immer auf Nummer sicher gehen. Die Spitze des BKA konnte daher auch nachweislich nicht informiert worden sein. Erstmals am 15.10.2013 wurde der Beschuldigte Edathy von der zuständigen Landespolizeidienststelle in Nienburg/Weser identifiziert und dem BKA mitgeteilt.“

Junge Beamtinnen und Beamte als Trottel zu verhöhnen, sie öffentlich herabzuwürdigen, mag dem Stil von bestimmten Politikern entsprechen, die um jeden Preis in die Schlagzeilen wollen. Seriös ist das aber nicht!

Verwechselungen, falsche oder verschleierte Bestelladressen, Wohnort ist nicht gleich Bestellort, Wohnungswechsel zwischen den Bundesländern bei Bestellern, da die Bestellungen teilweise aus dem Jahr 2004 stammten, mussten einkalkuliert und erst sauber nachermittelt werden. Deshalb wurden alle 16 Landeskriminalämter in Deutschland einbezogen. Das kostet Zeit. Der schwerwiegende Vorwurf, der mit diesem Delikt aber für den Betroffenen verbunden ist, rechtfertigt es, mit großer Sorgfalt vorzugehen. BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Mutmaßungen, Spekulationen und Verschwörungstheorien, das BKA hätte bewusst Informationen zu Herrn Edathy zurückgehalten, sind absurd und fallen auf ihre Erfinder zurück. Es ist unverantwortlich, das BKA und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese Weise in Misskredit zu bringen. Hierfür erwarte ich von der BILD-Zeitung, Herrn Riexinger und Herrn Kubicki eine öffentliche Entschuldigung bei den Beamtinnen und Beamten des Bundeskriminalamtes.“

Bundeskriminalamt