Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) legt einen Entwurf zur überfälligen Reform der Tötungsdelikts-Paragrafen Mord und Totschlag (§§ 211, 212, 213 StGB) vor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, im Kernbereich des Strafgesetzbuches klare und allgemeinverständliche Normen zum Schutz des wichtigsten Rechtsgutes zu schaffen: des Lebens. Nach Ansicht des DAV erfüllen die seit 1941 geltenden Bestimmungen zu „Mord“ und „Totschlag“ diesen Zweck nicht. Durch die Aufteilung in zwei Tötungsdelikte kommt es zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen.
Reform des Tötungsstrafrechts dringend geboten – DAV legt Reformvorschläge vor weiterlesen