„Der Fall Prokon zeigt wieder einmal, dass es im grauen Kapitalmarkt Regulierungsbedarf gibt. Wo es Verbrauchern schwer fällt sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen. Insbesondere im Bereich des sogenannten grauen Kapitalmarktes ist ein funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung.
Wir sind uns mit dem BMF einig, dass die BaFin den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält.
Die Insolvenz ist für die vielen Anleger eine böse Nachricht, weil ungewiss ist, wie viele der von ihnen eingezahlten Mittel sie wieder erhalten werden und wie es mit dem Unternehmen weitergeht.“
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz