Funkmast: Abfrage tausender Handys möglich (Foto: pixelio.de/Uwe Schlick)

Handy-Fahnung: Alle Bürger unter Generalverdacht – Funkzellenabfrage der Polizei laut Piratenpartei-Anfrage Gang und Gäbe

Berlin/Washington – Polizeibehörden in Deutschland und den USA nutzen verstärkt Handy-Rasterfahndungen zur Ermittlung von Straftätern, wodurch jeden Tag die Standort- und Verbindungsdaten von tausenden unschuldigen Bürgern systematisch ausgewertet werden. Eine Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Anfrage der Piratenpartei http://piratenpartei.de hat ergeben, dass die Landespolizei in den vergangenen drei Jahren über 10.000 Funkzellenabfragen bei den Mobilfunkbetreibern durchgeführt hat. In den USA steht aktuell ein Sheriff Department in South Carolina für dieselbe Praxis in der Kritik.Funkmast: Abfrage tausender Handys möglich (Foto: pixelio.de/Uwe Schlick)

Systematische Auswertungen

 

„Diese skandalöse Menge an Funkzellenabfragen ist kaum zu glauben. Bei jeder dieser 10.330 Abfragen wurden Mobilfunkdaten aller der in der Zelle befindlichen Handys an die Polizei übermittelt. Das können pro Abfrage und Zelle schnell weit über tausend Handys sein. So kommen millionenfache Daten von unbescholtenen Bürgern zusammen, die durchsucht und ausgewertet werden“, kritisiert Frank Herrmann, Sprecher für Datenschutz bei der Piratenfraktion im NRW-Landtag.

Rein rechnerisch gibt es somit etwa zehn Funkzellenabfragen pro Tag in dem Bundesland, von denen wiederum jeweils tausende Menschen betroffen sind. Aus Antworten auf parlamentarische Anfragen in Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen geht aber hervor, dass in den vergangen Jahren auch in diesen Bundesländern tausende Handy-Rasterfahndungen stattgefunden haben. Zahlen aus anderen Regionen Deutschlands sind bisher nicht bekannt.

50 Funkzellenabfragen pro Tag

Hochgerechnet auf ganz Deutschland ergäben sich aber etwa 50 Funkzellenabfragen pro Tag, wie Netzpolitik.org schätzt – das wären also täglich zehntausende Betroffene. Jährlich handelt es sich auf jeden Fall um Millionen Bürger. Wie die Antworten der Landesregierungen zeigen, wird diese Art der Fahndung nicht nur bei besonders schweren Straftaten wie Mord angewendet, sondern auch bei Delikten wie Betrug. In mehr als einem Drittel der Fälle in NRW haben die Behörden zudem gar keine Straftat als Überwachungsgrund angegeben.

In South Carolina geht aktuell ein Fall durch die Presse, in dem ein Sheriff eine Handy-Rasterfahndung zur Klärung von Autoaufbrüchen eingeleitet hatte. Bereits 2012 hatte aber die New York Times berichtet, dass entsprechende Polizeianfragen bei Telekommunikationsbietern landesweit „explodieren“, es gäbe Millionen Fälle. Wie in Deutschland erfolgt offenbar keine Benachrichtigung der unschuldig Überwachten. In den USA bezweifeln Bürgerrechtler und Anwälte inzwischen die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen.

pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Hubertus Müller
Funkmast: Abfrage tausender Handys möglich (Foto: pixelio.de/Uwe Schlick)