Mit großem Befremden nimmt der Landesfachausschuss Innenpolitik der CDU Schleswig-Holstein die politische Initiative „Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ (Drs. 18/1285(neu)) der Regierungsfraktionen und der Piraten zur Kenntnis. Wieder einmal gehe es mehr um das Schüren von Ängsten gegen eine vermeintliche Sammelwut des Staates und nicht um die gebotene Sachaufklärung zu diesem unverzichtbaren Ermittlungsinstrument zum Schutz der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger im Internet, so der Vorsitzende Sylvio Arnoldi.
„Während Innenminister Breitner noch in der letzten Woche auf dem GdP-Landesdelegiertentag vor fast 200 Polizeibeschäftigten die Mindestspeicherfristen als notwendiges Ermittlungsinstrument zur wirksamen Bekämpfung der Internetkriminalität bezeichnet hat, werfen ihm die eigenen Regierungsfraktionen nun erneut einen Knüppel zwischen die Beine. Politische Verlässlichkeit und Rückendeckung für den eigenen Minister und die Landespolizei sehen anders aus“, stellte Arnoldi heute (21.11.2013) fest.
Telekommunikationsdaten sind für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr im 21. Jahrhundert aus Sicht der CDU unverzichtbar. Der LFA-Vorsitzende ergänzt: Es gebe kaum noch einen Kriminalitätsbereich, in dem sich die Täter nicht der modernsten Technik bedienen und das Internet als Tatmittel nutzten: Schwerwiegendes Cybermobbing, Vermögens- und Betrugsdelikte, Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsspionage, aber auch Fälle der organisierten Kriminalität und der Vorbereitung terroristischer Anschläge seien nur einige Beispiele.
„Diesen technologischen Vorsprung der Täter gilt es von Seiten der Polizei aufzuholen, um die Sicherheit unserer Freiheitsrechte im Internet wirksam gewährleisten zu können“, forderte der CDU-Innenpolitiker. „Hatte man im vordigitalen Zeitalter die Zeugenaussage und den Fingerabdruck, so benötigt man heute in der virtuellen Welt vielfach die Inhaber- und Verbindungsdaten sowie die Standortdaten der Mobiltelefone, um die Täter überhaupt noch dingfest machen zu können.“ Dabei stünden die Sicherheitsbehörden – wie schon immer – vor der Herausforderung, die notwendigen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung zu ergreifen und gleichzeitig so wenig wie möglich in die Freiheitsrechte der Menschen einzugreifen. Diese Aufgabe sei weder neu, noch sei sie unauflösbar! Unsere Verfassung, die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes als unmittelbar geltendes Recht sowie die europäischen Initiative zu den Mindestspeicherfristen seien nach wie vor der verbindliche rechtliche Rahmen für die notwendigen Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden im Internet, sagte Arnoldi.
„Es ist höchst bedauerlich, dass sich nun auch die Regierungsfraktionen auf dieses „Angst machende“ Gleis gegen die Sicherheitsbehörden begeben und damit die Sicherheitsgarantie des Staates für die Wahrung der Grundrechte der Menschen im Internet sukzessive auflösen“, so der LFA-Vorsitzende abschließend.
Katrin Albrecht – PressesprecherinCDU SH