Zum Streit innerhalb der Kieler Koalition und des SSW zum Kommunalen Finanzausgleich (FAG) erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein (KPV), Ingbert Liebing, MdB, nach einer Sitzung des KPV-Landesvorstandes: Lieber SSW, willkommen im Club!
„Endlich bemerkt die erste Regierungspartei in Schleswig-Holstein, dass der Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich (FAG) große Ungerechtigkeiten beinhaltet. Auch der SSW-Vorsitzende Flemming Meyer merkt jetzt, dass es gut ist, auf die kommunale Basis zu hören. Die „schiefe Verteilung“, die Innenminister Breitner plant, ist den Kommunalpolitiker der CDU schon lange bekannt. Lieber SSW, willkommen im Club!“
Jetzt droht dem SSW aber Gegenwind aus der eigenen Partei. Flensburgs Oberbürgermeister Simon Faber stellt sich in Sachen FAG gegen den SSW. „Die Partei scheint orientierungslos im Dickicht des Gesetzentwurfs zum FAG“, so Liebing.
Anders die Kommunalpolitiker der CDU: Der Landesvorstand der KPV beschloss gestern einstimmig einen Antrag an den CDU-Landesparteitag am 23. November zu stellen, der den vorgelegten Gesetzentwurf des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein zur notwendigen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ablehnt. “Der Gesetzentwurf spaltet die kommunale Familie und löst die finanziellen Probleme der Kommunen insgesamt nicht. Die Finanzprobleme der Städte, Kreise und Gemeinden in Schleswig-Holstein lassen sich nur durch mehr Geld lösen”, heißt es im Antrag.
Deshalb spricht sich die KPV Schleswig-Holstein dafür aus, im Zuge der Neuordnung des FAG den Eingriff in das FAG schrittweise zurückzuführen. Darüber hinaus ist in den jetzt kommenden Landeshaushalten zunächst sicherzustellen, dass Bundesmittel, die zur Entlastung der Kommunen dienen sollen, in vollem Umfang weitergeleitet werden.
Weiter will der KPV-Landesvorstand Ungerechtigkeiten beseitigt wissen, die das neue Recht zur Kommunalwahl mit sich gebracht hat. So wollen die CDU-Kommunalpolitiker eine „Mehrheitsklausel“ in das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) einfügen, die ein solch kurioses Wahlergebnis wie in der Gemeinde Boostedt verhindert. Dort hatte die CDU mit 51,06 Prozent die absolute Mehrheit der Stimmen gewonnen, bekam aber in der Vertretung nur acht der 17 Sitze und ist in der Minderheit.
Gefordert wird auch, bei den Kommunalwahlen zum Auszählverfahren nach d´Hondt zurückzukehren. Parteien wie CDU und SPD werden nach dem neuen Höchstzahlverfahren „Saint Laguë/Schepers“ benachteiligt und es werden ungerechte Wahlergebnisse wie in Boostedt begünstigt.
Aus den Kommunalwahlen im Mai dieses Jahres muss nach Auffassung der KPV auch die Lehre gezogen werden, wieder eine Sperrklausel einzuführen. Diese könnte bei drei Prozent liegen. Dadurch werden eine Zersplitterung und der Einzug von rechts- und linksextreme Gruppierungen in die kommunalen Vertretungen vermieden.
Jörg Hollmann – KPV-Landesgeschäftsführer