Köln/Bonn – Das Kölner Landgericht durchkreuzt die Pläne der Deutschen Telekom http://telekom.de , wonach die Surfgeschwindigkeit nach dem Verbrauch einer bestimmten Datenmenge bei Internet-Flatrates gedrosselt werden sollte. Die Rechte der Verbraucher werden mit dem heute, Mittwoch, gesprochenen Urteil klar gestärkt. Es betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Die entsprechenden Klauseln in den Telekom-Verträgen wurden für unzulässig erklärt.
Zwei-Klassen-Netz befürchtet
Das Gericht gibt damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach. Zur Begründung heißt es: Mit dem Begriff „Flatrate“ verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne in der Folge auch nicht mit etwaigen Einschränkungen. Die seitens der Telekom im Sommer vorgestellten Pläne für eine entsprechende Drosselung hatten für massive Kritik gesorgt und dem Unternehmen sogar den Beinamen „Drosselkom“ eingebracht. Vor allem die Piratenpartei lief gegen die Pläne Sturm.
Im Vorfeld der Entscheidung hatten Branchenkenner befürchtet, dass die Telekom eine Zwei-Klassen-Netz mit ihrer Geschäftspolitik durchsetzen will. Denn über dieselbe Leitung gibt es dann zum Beispiel Fernseh- und Multimedia-Angebote des Unternehmens, bei denen jedoch das Datenvolumen nicht extra berechnet wird. Die Folge wäre eine Marktverzerrung. Denn Telekom-Dienste und Anbieter, die mit der Telekom zusammenarbeiten, laufen nicht Gefahr, ausgebremst zu werden. Für höhere Tarife für Vielnutzer setzte sich die Telekom ebenfalls ein.
pressetext.redaktionAnsprechpartner: Florian Fügemann
Telekom-Zentrale in Bonn: Konzern muss Drosselung aufgeben (Foto: telekom.de)