Vorgaben der FIFA entscheiden über Einspruch

Die TSG 1899 Hoffenheim hat beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Einspruch gegen das 1:2 im Spiel gegen Bayer 04 Leverkusen eingelegt. Das Sportgericht wird den Einspruch Bayer 04 Leverkusen zur Verfügung stellen und in den kommenden Tagen weitere Stellungnahmen des Schiedsrichters, der beteiligten Vereine und des Kontrollausschusses einholen. Anschließend wird das Sportgericht den Fall verhandeln. Parallel dazu steht der Deutsche Fußball-Bund in Kontakt mit der FIFA, um die international gültige Rechtslage für solche Fälle zu klären und die verbindlichen Vorgaben des Weltverbandes bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

„Dass ein solches Phantomtor als ungerecht empfunden wird, können wir alle absolut nachvollziehen. Der reflexartige Ruf nach einer Wiederholung des Spiels ist verständlich, aber wir wissen aus der Vergangenheit auch, wie sehr die FIFA die Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters schützt“, sagt Dr. Rainer Koch, zuständiger DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, und erinnert an das nicht gegebene Tor der Engländer bei der WM 2010 gegen Deutschland. „Entscheidend ist für uns, welche Möglichkeiten uns die sportrechtlichen Statuten und Vorgaben überhaupt geben, denn letztlich ist die FIFA bei einer solchen Entscheidung maßgeblich.“

Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB)