Eutin/Plön/Neumünster. In einer landesweit abgestimmten Aktion hat die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit der Kreise Ostholstein und Plön sowie der Stadt Neumünster (EGS) Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. An der vom schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministe-rium und der Bundeszollverwaltung koordinierten Großaktion waren die EGS gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzoll-amtes Kiel und Lübeck mit rund 30 Fahndern an vielen Orten im Ein-satzgebiet der EGS zeitgleich im Einsatz.
Der Einsatzschwerpunkt der Kontrollen lag in diesem Jahr insbesondere auf Großbaustellen in Neu-baugebieten, Industriebauten, Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Ho-telneubauten. Überprüft wurde hier vor allem die Einhaltung der hand-werks- und gewerberechtlichen Bestimmungen.
An vier Tagen sind insgesamt 386 Personen auf über 60 Baustellen in-tensiv kontrolliert worden. Dabei konnten in 61 Fällen Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen, davon in mehreren Fällen gegen die Gewer-be- und Handwerksordnung, Leistungsbetrug, Verstoß gegen Meldepflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, ausländerrechtliche Verstöße, Mindestlohnverstöße nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie Verstöße gegen die Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Mitführung von Ausweisdokumenten aufgedeckt werden. Auch gibt es Verdachtsfälle auf Scheinselbstständigkeiten. Unmittelbar vor Ort wurden ein Straf- und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Der Zoll überprüfte darüber hinaus die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften. Dabei stand besonders die Auf-deckung von Leistungsmissbrauch sowie von branchenbezogenen Ver-stößen gegen den tariflich geltenden Mindestlohn und Sofortmelde-, Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren“ im Blick.
Die EGS hat seit Jahresbeginn 1.460 Baustellen aufgesucht und dabei 872 Personen kontrolliert. Daraus resultieren bislang über 170 Ermitt-lungsverfahren, da handwerks- und gewerberechtliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Bislang wurden Bußgelder in Höhe von rund 160.000 Euro festgesetzt.
Die EGS ist unter der Telefonnummer 04521/ 788-699 bei der Kreis-verwaltung Ostholstein in Eutin oder per E-Mail unter schwarzar-beit@kreis-oh.de erreichbar. Auf Wunsch werden Hinweise vertraulich behandelt.
Hintergrund:
Die EGS wurde im Jahre 1999 im Rahmen einer Kooperation der Kreise Ostholstein und Plön gegründet. Im Jahr 2009 hat die Stadt Neumünster sich angeschlossen. Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Die Vertragspartner wollen vor allem Bauherren vor minderwertigen Leistungen und unsachgemäßer Ver-wendung von Baumaterialien, Handwerk und Gewerbe vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz schützen, der Arbeitslosigkeit entgegen wirken und einer Minderung des Steueraufkommens sowie eine Beeinträchti-gung des Beitragsaufkommens in der Sozial- und Arbeitslosenversiche-rung verhindern. Zur Verfolgung dieser Ziele arbeitet die EGS intensiv mit den verschiedenen Polizeidienststellen, den Ordnungsämtern, dem Zoll, der Unfallkasse, der Urlaubs- und Sozialkasse der Bauwirtschaft sowie den Handwerkskammern zusammen. Eine starke Unterstützung ist dabei auch die Kreishandwerkerschaft Ostholstein / Plön, durch die die EGS begleitet und unterstützt wird.
Im Jahr 2012 hat die EGS 129 Bußgeldverfahren durchgeführt. Hierzu haben die drei Ermittler insgesamt 1.447 Baustellen aufgesucht und da-bei 720 Personen einer intensiven Kontrolle u. a. auf Einhaltung der handwerks- und gewerberechtlichen Verstöße unterzogen. Seit ihrem Bestehen hat die EGS Bußgelder in Höhe von 1,85 Mio. Euro festge-setzt.
Kreis Ostholstein