Google-Suchleiste: SEO bleibt ein einträgliches Geschäft (Foto: F. Fügemann)

SEO-Agenturen: Unternehmen zahlen vielfach doppelt – Google straft Websites bei Manipulationen ab

Hamburg – Um Manipulationen in den Suchergebnissen wirksamer entgegenzuwirken, hat Google seine Richtlinien überarbeitet und zeigt damit die oft mangelhafte Arbeit von SEO-Agenturen. Durch ein neues Webmaster-Tool bringt Google auch mehr Transparenz, so dass manuelle Maßnahmen gegen Seiten mit einem verdächtigen Muster im Linkprofil angezeigt werden. „Nun können Unternehmen prüfen, ob ihre SEO-Agentur nach den Regeln der Suchmaschine spielt oder nicht“, sagt Experte Michael Dunker auf der Online-Plattform t3n.Google-Suchleiste: SEO bleibt ein einträgliches Geschäft (Foto: F. Fügemann)

Wust an übertriebenem Linkaufbau

 

Mit dieser Maßnahme zielt der Internetkonzern auf jene SEO-Agenturen ab, die für die Websites ihrer Kunden laut Dunker zumeist „inhaltlich wenig sinnstiftende Verlinkungen aufbauen“, um dadurch mithilfe eines verbesserten Page-Ranks leichter gefunden zu werden. Wie allerdings Google manipulative von nicht-manipulativen Links unterscheidet, ist nicht immer klar nachvollziehbar.

Wird also jemand beim übertriebenen Linkaufbau von Google ertappt, muss er mit den schlechten Backlinks aufräumen. Der Linkabbau verlangt jedoch Know-how. Dass Unternehmen jedoch wieder genau die Agentur mit dem Abbau der Links betrauen, die zu dem Schlamassel ursprünglich beigetragen hat, ist mehr als zweifelhaft.

SEO-Beratung mangelhaft und teuer

Vom schlechten SEO-Management betroffene Unternehmen beauftragen in der Folge oft eine neue SEO-Agentur mit dem Abbau der von Google gerügten Verlinkungen – und geben neuerlich Geld aus. Dabei gilt: Je größer das vor Fehlern strotzende Linkgebäude, desto mühsamer ist die Arbeit und teurer die Dienstleitung. Ahnungslose Unternehmen können hierbei jedoch erneut in eine Falle tappen.

Denn in vielen Fällen suchen genau jene von Google abgestaften SEO-Agenturen wiederum bei anderen Unternehmen Aufträge zum Abbau nicht sinnstiftender Verlinkungs-Konstruktionen. Im Umkehrschluss hat womöglich die nun vom betroffenen Unternehmer beauftragte SEO-Agentur selbst nochmals bei anderen ahnungslosen Kunden für Unmut gesorgt und den Grund für Aufräumarbeiten zu verantworten.

300.000 deutsche Seiten betroffen

Das Fazit von Dunker: Sich nicht eingehend mit der Thematik beschäftigende Unternehmer zahlen doppelt und sind am Ende die Leidtragenden von falscher Beratung. Google schätzt die Zahl der Webseiten in Deutschland, die von einer Abstrafung betroffen sind, auf insgesamt rund 300.000. Als Regel gilt: Unternehmen sind dann auf der sicheren Seite, wenn sie SEO-Insider engagieren, die sich bei der Beratung an die technischen Guidlines von Google halten.

Bei der Optimierung der Website für Suchmaschinen sollten Webmaster auch die Qualitätskriterien von Google http://bit.ly/18qDUI5 im Auge behalten. Dazu zählt das Erstellen von Seiten für Nutzer und nicht für Suchmaschinen. Nutzer sollten nicht getäuscht und keine Tricks angewendet werden, um besser gerankt zu sein. Letztlich sollten SEO-Verantwortliche überlegen, was die eigene Website einzigartig, nützlich oder attraktiv macht.

Umgekehrt bedeutet das, automatisch generierte Inhalte, Linktauschprogramme, Cloaking, irreführende Weiterleitungen, verborgene Texte und Links sowie Brückenseiten oder kopierte Inhalte zu vermeiden. Auch rät Google ab von der Teilnahme an Partnerprogrammen ohne ausreichenden Mehrwert, dem Laden von Seiten mit irrelevanten Keywords oder dem Erstellen von Seiten mit schädlichen Funktionen, durch die beispielsweise Phishing-Versuche unternommen oder Viren, Trojaner oder andere Badware installiert werden können.

pressetext.redaktion
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Google-Suchleiste: SEO bleibt ein einträgliches Geschäft (Foto: F. Fügemann)