Der Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht nimmt die Verbundenheit konzernangehöriger Gesellschaften besser in den Blick. Künftig können sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden. Durch das einheitliche Verfahren werden die wirtschaftliche Einheit des Konzerns und der darin angelegte Mehrwert gewahrt. Statt wie bisher die verbundenen Teile einzeln zu liquidieren, soll nun die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten, der darin angelegte Mehrwert und bestehende Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden.
Effektives Konzerninsolvenzrecht sichert wirtschaftliche Werte und Arbeitsplätze weiterlesen