Zur abschließenden Beratung des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde im Bundesrat erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Angesichts der steigenden Zahl von hilfs¬bedürftigen Menschen muss gewährleistet sein, dass ein rechtlicher Betreuer nur dann bestellt wird, wenn dies auch erforderlich ist. Jede Betreuung greift in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen ein. Das Gesetz zielt auf eine Beschränkung der Betreuungen auf das wirklich Erforderliche.
Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde weiterlesen