Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 9. Juli 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den 60-jährigen deutschen und libanesischen Staatsangehörigen Mohamad K. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) erhoben. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte war von September 2011 bis Februar 2012 für einen syrischen Geheimdienst tätig. Seine Aufgabe war es, in Deutschland lebende syrische Oppositionelle und deren Aktivitäten zu beobachten und auszuspähen. In Erfüllung seines nachrichtendienstlichen Auftrags nahm er insbesondere an Treffen und Veranstaltungen der syrischen Opposition in Berlin teil. Über seine Erkenntnisse berichtete er mehrmals im Monat dem rechtskräftig Verurteilten Akram O. (vgl. Pressemitteilung des Kammergerichts Nr. 83/2012 vom 19. Dezember 2012), der die Informationen an seinen Führungsoffizier in Syrien weitergab.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)