Karlsruhe – Wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) lässt die Bundesanwaltschaft seit heute Morgen (17. Juli 2013) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2013 die Wohnungen und Geschäftsräume von vier Beschuldigten in Norddeutschland, den Niederlanden und der Schweiz durchsuchen. Zudem werden die Hafträume zweier weiterer Beschuldigter in der Schweiz durchsucht. In Deutschland sind unter der Leitung der Bundesanwaltschaft an dem Einsatz rund 50 Polizeibeamte des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Die Durchsuchungen in den Niederlanden und der Schweiz werden im Wege der Rechtshilfe durchgeführt. Festnahmen sind nicht erfolgt.
Die Beschuldigten sind verdächtig, ein rechtsextremistisches „Werwolf-Kommando“ gegründet zu haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, das politische System der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Es besteht der Verdacht, dass sie zu diesem Zweck terroristische Gewalttaten verüben wollten. Um konspirativ kommunizieren zu können, sollen sie bereits ein elektronisches Verschlüsselungsprogramm entwickelt haben. Tatsächliche Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsvorbereitungen haben die Ermittlungen bislang nicht ergeben.
Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, Beweismittel für etwaige Anschlagspläne und -vorbereitungen zu gewinnen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt im Auftrag der Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Hamburg durch.
Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)