Wahlstedt: (ots) – Eine angebliche Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft hat versucht, eine 77-jährige Wahlstedterin am Telefon zu einer Geldüberweisung zu bringen. Die Rentnerin hat Verdacht geschöpft und ist nicht darauf eingegangen. Die Kriminalpolizei in Bad Segeberg, die die Ermittlungen führt, möchte vor der Betrugsmasche warnen.
Die bislang unbekannte Täterin behauptete am Telefon, sie sei Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft. Die 77-Jährige habe, wie nun festgestellt wäre, eine Geldstrafe von 3000 Euro, zu der sie verurteilt worden war, nicht beglichen. Bis spätestens morgen solle sie nun 1600 Euro überweisen, der Rest würde ihr dann „erlassen“ werden.
Es ist leider keine Seltenheit, dass solchen „platten“ Maschen Glauben geschenkt wird und Geld überwiesen wird. Bei so genannten Schockanrufen oder Enkeltrickbetrügereien werden auch Fremden, vermeintlichen Geldüberbringern, an der Haustür größere Geldsummen übergeben. Das Geld diene angeblich der in Not geratenen Verwandtschaft, wie zuvor am Telefon geschildert.
Diese Seniorin ließ sich irren, auch nicht als mit insgesamt drei Anrufen der ganzen Angelegenheit immer wieder Nachdruck verliehen werden sollte. Sie legte einfach auf und informierte richtigerweise die Polizei.
Die Kriminalpolizei in Segeberg ermittelt, wer hinter der angeblichen Staatsanwältin steckt.
Die Polizei möchte die Bürger vor derartigen Betrügereien am Telefon schützen. Eine Staatsanwaltschaft fordert keine Geldzahlungen ein. Keine Behörde fordert am Telefon zu Geldzahlungen auf. Rabatte bei Sofortüberweisungen sind generell nicht behördlich vorgesehen.
Dieses vermeintliche „Angebot“ nutzen Betrüger, um ihr Opfer weiter unter Druck zu setzen und sie in dem Glauben zu lassen, damit noch größeres Unheil abgewendet zu haben.
Polizeidirektion Bad Segeberg