Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care Energy gewarnt. Das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular hat möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich.
Der Verbraucher bewirke mit seiner Unterschrift nicht nur einen einfachen Wechsel des Stromanbieters, sondern er erteile vielmehr eine umfassende Vollmacht zu Gunsten der Firma Care Energy. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise im Auftrag des Bundes der Energieverbraucher e.V.
Dies könne deutlich höhere Risiken für die Kunden von Care-Energy bergen als bei einem üblichen Anbieterwechsel.
Die Vollmacht berechtigten Care Energy, den Verbraucher in allen Angelegenheiten, die zur Belieferung seiner Anlage mit Energie notwendig sind, zu vertreten. Dies könne zu Abschlüssen weiterer Verträge im Namen des Kunden führen, ohne dass der Kunde darüber auch nur informiert werden müsse.
Den Vertrag mit Care kann der Verbraucher zwar mit sechs Wochen Frist kündigen. Die wirksam im Namen des Verbrauchers von Care geschlossenen Verträge könnten aber weit längere Kündigungsfristen haben und daher rechtswirksam weiter laufen.
„Die Verbraucher sollten auf Nummer sicher gehen und keine Risiken eingehen“ empfiehlt Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V.
Bund der Energieverbraucher e. V.