Berlin – Nach der vor einer Woche gemeldeten Mitgliedschaft von Ryanair an der söp-Schlichtung, gibt es für Reisende erneut „gute Nachrichten“, diesmal den Schiffsverkehr betreffend: Mit Schreiben vom 26.3.2013 hat die Bundesregierung die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) als „geeignete Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung im See- und Binnenschiffsverkehr“ anerkannt (vgl. § 6, Abs. 1 EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz).
Damit können sich nun auch Schiffsreisende bei Streitfällen mit ihrem Verkehrsunternehmen an die söp wenden und eine außergerichtliche Streitschlichtung beantragen. Das spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Ärger.
Hintergrund
– Seit Dezember 2012 gelten auch für Reisende im See- und Binnenschiffsverkehr spezielle Fahrgastrechte. Reisen können von Verkehrsunternehmen wie von deren Kunden noch so gut geplant und organisiert sein, es kann immer wieder zu einzelnen Problemen kommen, die Anlass zu einer Beschwerde geben.
– Zur Beilegung von Streitigkeiten kann der Fahrgast eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen, wenn sich der Vertragspartner bereit erklärt hat, an der Schlichtung teilzunehmen (§ 6 Abs. 1 EU-FahrgRSchG) und sofern der Fahrgast seinen Anspruch zuvor unmittelbar gegenüber dem Beförderer, Reiseveranstalter oder Reisevermittler geltend gemacht hat oder seit der Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Vertragspartner mehr als 30 Tage vergangen sind (vgl. § 6 Abs. 4 EU-FahrgRSchG).
– Die Schlichtungsstelle für Reisende im See- und Binnenschiffsverkehr bedarf der Anerkennung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (vgl. § 6 Abs. 7 EU-FahrgRSchG). Diese ist der söp nun erteilt.
– Wer als Reisender auf seine Beschwerde keine ihn zufriedenstellende Antwort vom Verkehrsunternehmen erhält, kann sich an die söp wenden. Die söp prüft die Beschwerde und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
– Über 200 Verkehrsunternehmen (Bahn, Fernbus, Flug, Schiff) machen bereits bei der söp-Schlichtung mit. Darunter seit Januar 2013 auch der Verband Deutscher Reeder (VDR) mit seinen von der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr betroffenen Mitgliedsunternehmen.
Reisende finden ausführliche Informationen unter http://www.soep-online.de .
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.