Zu der Forderung der bayerischen Justizministerin Merk, zur Bekämpfung der Zwangsprostitution das Strafrecht zu verschärfen, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Zwangsprostitution ist strafbar, sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist strafbar und Zuhälterei von Minderjährigen ist strafbar.
Das geltende Strafrecht bietet ein umfassendes Instrumentarium, um Zwangsprostitution effektiv zu bekämpfen. Die Frage ist nicht, ob das Strafrecht symbolisch verschärft werden soll, sondern wie stark der Aufklärungsdruck ist. Wir brauchen keine weiße Salbe um Zwangsprostitution zu bekämpfen, sondern mehr Verfolgungsdruck.
Bundesministerium der Justiz – Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit