Timmendorfer Strand (ots) – Der ehemalige Tourismusdirektor der Gemeinde Timmendorfer Strand, Christian Jaletzke, der durch uns vertreten wird, hat öffentliche Erklärungen von Bündnis 90/Die Grünen Timmendorfer Strand sowie des Gemeindevertreters Nickel zum Anlass genommen, sich gegen aus seiner Sicht ehrverletzende Äußerungen im öffentlichen Raum zur Wehr zu setzen.
Der Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Timmendorfer Strand sowie der Gemeindevertreter Nickel haben durch Anwaltsschreiben nunmehr klargestellt, dass „nicht die Behauptung aufgestellt werden sollte, Herr Jaletzke habe sich im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses in irgendeiner Weise strafbar gemacht.“
Zudem wurde „dieses Missverständnis“ sehr bedauert und nochmals betont, „dass es nie in ihrer Absicht stand, durch die Behauptung strafbaren Verhaltens die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten zu verletzen.“
Der Gemeindevertreter Nickel hat darüber hinaus betont, dass es ihm ausschließlich darum gegangen sei, zum Ausdruck zu bringen, „dass Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrages geführt hätten.
Er wollte in diesem Zusammenhang nicht unterstellen, dass ihr Mandant im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit strafbare Handlungen begangen hat.“
Insbesondere die Behauptungen, es habe Unregelmäßigkeiten im Beschäftigungsverhältnis von Herrn Jaletzke gegeben sowie die Formulierung:
„Bestimmt heutzutage – analog zu allen Krisen in aller Welt – eine Haltung aus Rücksichtslosigkeit, Lüge, Frechheit und Betrug unser Leben, bestimmt eine Haltung dieser Art auch unser Miteinander in der Gemeinde Timmendorfer Strand?“ waren Gegenstände eines Unterlassungsbegehrens seitens Herrn Jaletzke.
Mit der Klarstellung sowohl des Vorsitzenden von Bündnis 90/Die GRÜNEN Timmendorfer Strand, als auch des Gemeindevertreters Nickel und der Veröffentlichung der Klarstellung ist die Auseinandersetzung zwischen Christian Jaletzke und Bündnis 90/Die GRÜNEN Timmendorfer Strand sowie Gemeindevertreter Nickel beendet.
Rechtsanwälte Kubicki & Dr. Schöler