KIEL. Innenminister Andreas Breitner hat die Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Übungsleitern, Kampf- und Schiedsrichtern in Sportvereinen als einen überfälligen Schritt zur Stärkung des Ehrenamts bezeichnet. Der Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sieht vor, die so genannte Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro anzuheben. Das bedeutet, dass ehrenamtliche Ausbilder und Betreuer in Sportvereinen künftig nebenberuflich bis zu 2.400 Euro im Jahr verdienen dürfen, ohne diesen Betrag versteuern zu müssen. Steuerfreiheit bis zu 720 Euro jährlich genießen beispielsweise Vereinsvorstände, Schatzmeister, Platz- und Gerätewarte für ihre freiwillige Tätigkeit in einem gemeinnützigen Sportverein.
„Das Ehrenamt lebt nicht allein von lobenden Worten, es braucht auch spürbare Taten der Unterstützung und steten Förderung“, sagte Breitner am Mittwoch (14. November) in Kiel. Er rechnet damit, dass sich die Sportministerkonferenz an diesem Freitag in Eisenach (Thüringen) für eine uneingeschränkte, wirkungsvolle und dringend notwendige Verbesserung der Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche und freiwillige Engagement aussprechen wird. Die finanzielle Förderung des Ehrenamts insbesondere im Sport sei gut angelegtes Geld. Eine „sportliche Gesellschaft“ verursache beispielsweise deutlich weniger Folgekosten im Gesundheitswesen.
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