KIEL. Zu der am 31. August 2012 erfolgten Anordnung der Observation eines verurteilten Straftäters in Neumünster erklärt das schleswig-holsteinische Justizministerium: In diesem Zusammenhang erhobene Vorwürfe einer Einflussnahme des Justizministeriums auf die unabhängige Justiz weisen wir entschieden zurück!
Bereits am 3. September 2012 hat zudem die Präsidentin des Landgerichts durch ihren Pressesprecher klargestellt:
„Das Amtsgericht Neumünster hat seine Rechtsauffassung, dass eine weitere Verlängerung der bereits seit April 2012 andauernden Observation des Betroffenen eine Anhörung erforderlich macht, nicht geändert. Seitens der Polizeidirektion Neumünster wurde der bestehende Antrag auf Verlängerung der Observation im Verlaufe des Verfahrens ergänzt. Aufgrund dieser neuen Prozesslage hat das Amtsgericht sodann beschlossen, bis zu der bereits terminierten Anhörung des Betroffenen die Observationsmaßnahme im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zu verlängern.
Es wird Wert auf die Feststellung gelegt, dass diese Entscheidung ausschließlich auf einer unabhängigen Bewertung der Sach- und Rechtslage bei einer veränderten prozessualen Situation beruht. Die entscheidenden Richterinnen und Richter haben auch in diesem Fall ohne jegliche Einflussnahme der Landesregierung oder der Dienstaufsicht entschieden.“
Dem ist in der Sache lediglich hinzuzufügen, dass sich das Justizministerium vom Direktor des Amtsgerichts Neumünster aus Anlass aktueller Presseberichterstattung hat über den Verfahrensstand berichten lassen. Fehlerhafte Darstellungen in einzelnen Medien oder angebliche anonyme Erklärungen kommentieren wir nicht.
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