Kiel (ots) – Heute Vormittag durchsuchten Ermittler des Landeskriminalamtes sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft Kiel fünf Wohn- und Geschäftsobjekte im Großraum Kiel. Im Fokus der Ermittlungen wegen des Verdachtes der Geldwäsche steht der ehemalige 71 jährige Betreiber der Gaststätte „Schweinsgeige“, seine 69 jährige Frau sowie ein 65 jähriger Steuerberater aus dem Kieler Umland.
Finanzermittler des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein hatten nach dem Verbot des Hells Angels MC Kiel am 31.01.2012 dort sichergestellte Unterlagen ausgewertet und Finanzströme im Zusammenhang mit einem möglichen Ankauf der Gaststätte durch Mitglieder des verbotenen Hells Angels Charters MC Kiel analysiert.
Danach besteht derzeit der begründete Verdacht, dass das ehemalige Betreiberehepaar der „Schweinsgeige“ unter Einbindung und Vermittlung des Steuerberaters die Gaststätte an Mitglieder des verbotenen Vereins veräußern wollte. Hierzu sollen Bargeldzahlungen aus der Vereinskasse des Hells Angels MC Kiel ohne einen formell vorgeschriebenen notariellen Kaufvertrag an die Eheleute geleistet worden sein, um die Finanzströme und die tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu verschleiern. Diese Gelder dürften nach derzeitigem Erkenntnisstand aus Straftaten stammen.
Die Mitglieder des verbotenen Hells Angels Charters planten demnach den Erwerb der Gaststätte, um diese als ein neues Vereinsheim zu nutzen.
Mit den heutigen Durchsuchungen sollen die Abläufe und Hintergründe um den beabsichtigten Erwerb der „Schweinsgeige“ weiter aufgehellt werden.
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein